Wareneinkauf für Gewerbetreibende, wie Steuern zurückbekommen?

8 Antworten

Wenn du eine Firma hast, wirst du deinen Kunden ja irgendwie auch die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, die du ja ans Finanzamt abführen musst. Die Mehrwertsteruer die du bei Einkäufen für die Firma schon ausgegeben hast (und so ja dem Finanzamt schon geschicht wurde) kannst du dann von der eingenommenen Mehrwertsteuer abziehen, sodass du letztlich eben diesen Mehrwert, den du mit deiner Firma erwirtschaftest als Steuer bezahlst. Dabei ist es letztlich egal, wie du die eingekauften Dinge für die erbringung deiner Leistungen, die du berechnest auch nutzt, also nicht nur Dinge, die du als Material einsetzt oder weiterverkaufst.

vodka 
Fragesteller
 08.07.2017, 16:39

Es handelt sich um ein Baugewerbe, was recht gut läuft. Wir wollten 2
Shishas und Shishatabak einkaufen, damit in der Pause gepafft werden
kann und uns die Mehrwertsteuer zurückholen vom Finanzamt.

Du kannst bei sog. Vorsteuerüberhängen dann auch die UST wirklich vom Finanzamt erstattet bekommen

Dh Du hast mehr Einkäufe als Verkäufe. Mit der Buchhaltung sowie Umsatzsteuer-Voranmeldung kannst Du das nachweisen

Bei einer Raucher-Lounge als Geschäftsausstattung nach Kontenrahmen oder andere Konten + 1575 Vorsteuer 19% an Bank 1200 oder ähnlich.

Bis 410 € netto sind das Geringfügige Wirtschaftsgüter + 1575 an Kasse etc

Dann kann man AfA Abschreibungen vornehmen

Aus den Buchhaltungsprogrammen kann man auch die USTVA generieren.

Das Finanzamt erstattet dann die Vorsteuer

Das soll nur nicht allzu lange dauern über Jahre, sonst nimmt das Finanzamt irgendwann mal Hobby oder Liebhaberei an, es gibt eine UST Sonderprüfung & man muß die gezogene Vorsteuer wieder zurückerstatten.

Sonst solltest Du besser einen Steuerberater konsultieren

den Kommentar habe ich erst später gelesen. TV ist grenzwertig. Da gibt es wohl bei uns beim Blutspendedienst die Fernseher, die sind da installiert.

Das gehört aber zum Klinikum Uni Bochum, 

Wasserpfeifen sicherlich nicht als Betriebsausgabe, das hat mit Baugewerbe wenig zu tun.

Hier gibt es den Begriff des gewillkürten Betriebsvermögens. Entweder vorher gekauft & nicht anerkannt oder mit dem Betrieb nichts zu tun

Kurz und sehr einfach ausgedrückt: Du solltest dir einen Steuerberater mit ins Bott holen und dringlichst einen Kurs für Existenzgründer besuchen.

Nun zu der MwST.

Du kannst dir nur zuviel gezahlte Steuern vom FA zurückholen.

Nutzt du die Regelbestuerung bei deinem Gewerbe, so kannst du deine verausgabte MwST für Wareneinkäufe und Betriebsmittel durch gegenrechnen aus der vereinnamten MwST durch deine Verkäufe- die du an das FA weiterleiten müsstest, reduzieren.

Wird die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG genutzt bleibst du auf der MwST sitzen.

Und wie ich einem Kommetar entnehme, scheinen deine denkvorgänge nicht mehr so ganz OK zu sein. ( Shisha bedingt )

Denn das Qualem von und mit einer Shisha hat absolut nichts mit deinem Gewerbe zu tun.

Und dass dein Laden gut laufen soll, glaube ich nicht, denn du hast nicht die geringste Ahnung von Buchführung und dem Steuerwesen.

So langsam glaube ich, dass hier getrollt wird.

Klar kannst Du die bezahlte Umsatzsteuer der von Dir abzuführenden Umsatsteuer gegenrechnen. Du bezahlst dann nur die Differenz. Allerdings muss die Anschaffung vom Finanzamt als betriebliche Anschaffung anerkannt werden.

vodka 
Fragesteller
 08.07.2017, 16:38

Es handelt sich um ein Baugewerbe, was recht gut läuft. Wir wollten 2
Shishas und Shishatabak einkaufen, damit in der Pause gepafft werden
kann und uns die Mehrwertsteuer zurückholen vom Finanzamt.

manni94  08.07.2017, 16:40
@vodka

ROFL - und das als Betriebsausgabe? Das ist zwar eine kreative Idee, wird aber sicher nicht funktionieren!

Helmuthk  08.07.2017, 17:15
@vodka

Natürlich geht das als Betriebsausgabe - genau so wie die Ausgaben für den Alkohol, der während des Shisha- Rauchens getrunken wird, und natürlich auch das Mittel, das man mit einem 500€-  Schein zum Linie- Ziehen benutzt.

Ihr werdet bestimmt neue Kunden erhalten, wenn auch in Uniform...