Wie verkauft am besten eine Firma ein gebrauchtes KFZ
Hallo,
ich habe eine Firma (kleine GmbH), die im letzten Jahr ein gebrauchtes KFZ von einem privaten Mensch gekauft hat. Ich will das Auto jetzt verkaufen und später eventuell ein Neuwagen holen oder leasen. Jetzt interessieren mich 3 Sachen:
Wenn ich (meine Firma) das Auto verkauft, soll ich dann eine Rechnung zzgl. MwSt/USt für den Käufer erstellen? Wenn ich z.B. 4.000€ Netto für das Auto will, wird dann die Gesamtsumme für den Käufer 4.000€ + 19% betragen?
Wird meine Firma für den Wagen 1 Jahr lang (oder mehr?) haften mussen?
Was wäre das optimalste für die Firma, an einem Privatmensch zu verkaufen oder an Gewerbetätigen oder eventuell exportieren?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Moin,
verkauf das Auto ertsmal möglichst billig an n Bekannten o. Verwandten.
Welcher Preis da noch glaubhaft ist, sagt dir dein Steuerberater.
Der Verkaufserlös erhöht nämlich deinen unternehmerischen gewinn und damit deine Steuerlast.
Also: möglichst billig = weniger Steuern.
Über den Zwischenverkauf kommste auch um die Gewähleistung herum.
Der Bekannte, bzw. Verwandte verkauft das Fz dann seinerseits privat.
Es kann sein, dass der das Fz kurz anmelden muss.
Ich kann Dir nur raten, das Auto unter Ausschluß der Gewährleistung an einen anderen Gewerbetreibenden zu verkaufen. Damit klärt sich dann auch die Frage nach der Rechnungsstellung: Mehrwertsteuer muss ausgewiesen werden.
Bei einem Verkauf an Privat kannst Du die Gewährleistung nämlich nicht ausschließen (auch wenn Du kein "Autohändler" bist, geht das nicht).
A) Ja, zwingend. Stichwort Differenzbesteuerung.
B) Ausschluss der Gewährleistung schriftlich vereinbaren; gilt jedoch nicht für verdeckte Mängel und nicht bei Verkauf an Privat; es wäre daher ratsam, das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden zu veräußern.
C) Siehe vor.
D) Beim Verkauspreis an Schwacke-Liste o.ä, orientieren (Restwert <-> Buchwert)
Das kannst du machen wie du willst. Für eine Privatperson zählt der Endpreis. Allerdings mußt du immer die MWST ausweisen bei Rechnungen.
Ist Deine GmbH kein umsatzsteuerlicher Kleinunternhemer (Umsatz bis 17.500 Euro im Jahr) ist die MwSt grundsätzlich auszuweisen. Verkaufst Du das Fahrzeug ins Ausland und ist der Käufer ein Unternehmer ist dies grundsätzlich steuerfrei und keine MwSt auszuweisen (UST-ID-Nummer für Lieferung innerhalb EU erforderlich). Zur Gewährleistung kann ich mich meinem Vorredner nur anschliessen.