Waren für Bitcoins verkaufen - muss man ein Gewerbe anmelden?
Hallo,
wenn ich auf einem Marktplatz für Bitcoins regelmäßig Artikel verkaufe, für die ich dann natürlich Bitcoins bekomme, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Mir geht es hier erstmal nicht um das auszahlen der Bitcoins in Euro, sondern nur um den Verkauf von Waren für Bitcoins.
Wenn Bitcoins rechtlich als Währung gehandhabt werden, müsste ich doch ein Gewerbe anmelden, oder? Wenn sie jedoch als Ware durchgehen, gälte das als Tauschhandel und dadurch müsste ich kein Gewerbe anmelden, richtig? Da sich das Ganze innerhalb der Währung Bitcoin abspielt, müsste es ja kein Problem geben, oder? Ich habe nämlich nicht vor, mir den Erlös in Euro auszahlen zu lassen, sondern möchte sie als Bitcoins für Käufe einsetzten.
Wie ist das?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Übrigens - Bitcoin und auch alle anderen Kryptos sind OFFIZIELL keine Währungen....außer in Japan und in ein paar anderen Staaten, jedoch nirgends im Euroraum!
Es wenn v. Kryptowährung gesprochen wird, so gilt sie noch lange nicht als offizielle Währung. Wahrscheinlich werden sie auch noch lange nicht anerkannt werden, denn dann würden nämlich ganz andere Gesetze dafür gelten und jeder Händler MÜSSTE sie annehmen.....
Ob du für deine Waren Euro, Bitcoins, Gold oder Butterkekse mit Schokolade verlangst, spielt keine Rolle. Es zählt die Gewinnerzielungsabsicht. Gewinn ist nicht nur Geld, sondern jedes geldwerte Gut.
Da sich das Ganze innerhalb der Währung Bitcoin abspielt, müsste es ja kein Problem geben, oder?
Es geht um die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ob es dir dabei um Euros, Bitcoins, Goldmünzen oder Schweinehälften geht, ist egal.
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Begehe ich also eine Straftat, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
Was für ein Vorteil zieht der Staat daraus?
Mit Schweinehälften kann man ja schlecht Steuern bezahlen...
Straftat nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit. Das Gewerbeamt soll eben wissen, wer wo was macht. Und die Gewerbeanmeldung hat erst mal noch gar nichts mit Steuern zahlen zu Tun.
Mit Schweinehälften kann man ja schlecht Steuern bezahlen...
Auch wenn man mut Schweinehälften Tauschhandel treibt, lässt sich ein Gewinn ermitteln.
ich glaub schon dass dies als tauschhandel gehandhabt wird
Sprich: Wenn ich jeden Tag, mit Gewinnabsicht, mit meinen Kumpels Dinge tausche, muss ich ein Gewerbe anmelden?