Twitch affiliate Geld nicht auszahlen lassen?

2 Antworten

da ich kein Gewerbe anmelden kann und es mir momentan noch nicht möglich ist Steuern zu zahlen.

Das Gewerbe ist Pflicht ab den 1. Cent den du mit Twitch verdienst.
Selbst wenn du einen Donation-Button hast. Da Geld darfst du rechtlich unter der Bedingung auch nicht mal für dich ausgeben, sondern nur für deinen Verein oder deine gemeinnützige Organisation.

Wenn du kein Gewerbe anmelden kannst, dann darfst du auch kein Affiliate machen, weil es sonst Steuerhinterziehung ist und das kann teuer werden.

Und Steuern muss man nur dann zahlen, zb. als Kleingewerbe, wenn du einen bestimmten Umsatz erreichst. Der liegt aktuell bei 22.500 € im 1. Jahr und 50.000 € im 2. Jahr. Meldepflichtig ist mind. 1x Jährlich jedoch jede Einnahme & Ausgabe und wird per EÜR an das Finanzamt gesendet.

Da kam mir die Idee das ich mir das Geld welches ich durch das affiliate Programm verdienen würde, mir doch einfach nicht auszahlen lassen könnte,

Nette Idee, aber ab 100 $ wird sowieso erst ausgezahlt.

somit müsste ich keine Steuern zahlen und kein Gewerbe anmelden da ich keinen Umsatz mache. Ist das richtig?

Nein das ist falsch. Umsatz hast du schon generiert sobald dir jemand 1. Cent gibt.

Umsatz ist etwas völlig anderes (Vor Steuer) als Gewinn.

Unternehmer im Sinn des § 2 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) ist:

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html

Es geht also nicht um die Umsätze an sich, sondern um eine nachhaltige Tätigkeit die selbständig ausgeübt wir.

Wichtiger Hinweis:

Ich bin kein Steuerberater und antworte nur aus meiner Erfahrung und Annahme. Eine rechtliche Haftung gleich welcher Form ist somit ausgeschlossen.

Nach meinem Kenntnisstand kann ein Gewerbe bis zu 6 Monaten nach Begründung nachgemeldet werden. Der Zeitpunkt, wann diese Frist beginnt, ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert. Du kannst also Dein Unternehmen planen und vorbereiten. Du kannst die Seite einrichten und Aquise betreiben. Bis dahin sind sicherlich noch keine Umsätze getätigt worden. Ist alles startbereit, gehst Du online. Ab dem ersten Umsatz beginnt erst dann Deine 6-Monatsfrist.

Zudem kannst Du die Kleinunternehmer-Regelung für Dich beanspruchen. Dadurch hast Du steuerliche Vorteile.

Achtung!

Wenn Du arbeitslos bist, oder gar HartzIV-Bezüge erhälst, sind "Nebeneinkünfte" meldepflichtig. Wenn das Unternehmen beginnt Umsätze zu erzielen, dann musst Du dies anzeigen, wobei der Statuswechsel zum Unternehmer auch von der Agentur für Arbeit gefördert wird, und es dort eigene Programme gibt. Du stehst folglich nicht von dem Beginn an im Regen.

Wichtig:

Auch wenn man es nicht glaubt, so haben die Behörden ebenfalls eine Beraterfunktion. Du kannst folglich bei dem Finanzamt ebenfalls Deine Planung vortragen und den Sachbearbeiter um Rat fragen.

Wie gesagt, ich lehne jegliche Haftung für meinen Beitrag ab, da ich kein Steuerberater bin. Ich wünsche Dir aber viel Erfolg.