Ware bestellt und bezahlt doch angeblich ausverkauft - Muss der Händler mir die Ware nun senden oder kann er vom Vertrag noch zurücktreten?

10 Antworten

Das hängt davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Handelt es sich um einen Besorgungsvertrag der auf Erfüllung unter allen Umständen ausgerichtet ist, muss der Vertragspartner diesen auch erfüllen. Gibt es eine Ausstiegsklausel kann er unter Umständen davon gebrauch machen. In jedem fall ist er verpflichtet den Kaufpreis zurück zu erstatten.

Viele Shops deaktivieren den Kaufbutton bei einem Lagerbestand von 0 Möglicher Weise ist der Shop nicht richtig konfiguriert oder hast Du beim Bestellen den Hinweis übersehen. Außerdem kann es in einigen Shopsystemen zu Differenzen in Bezug auf den tatsächlichen Lagerbestand kommen.

Abgesehen von dem ganzen technischen Kram, ist das anzuwenden was der Händler in seinen AGBs stehen hat und da haben sich die meisten Händler ein Rücktrittsrecht eingeräumt.

Am besten liest Du noch mal die AGBs und kontaktierst den Händler.

Die Bestätigungsmail ist gesetzlich vorgeschrieben und informiert lediglich darüber, dass die Übermittlung der Bestellung funktioniert hat.

Eine explizite Auftragsbestätigung ist dagegen gesetzlich nicht vorgeschrieben; der Verkäufer kann seine Willenserklärung auch konkludent durch Versenden der bestellten Ware abgeben.

Es gibt bisher keinen Kaufvertrag, aus dem Du irgendwelche Rechte geltend machen könntest. Auch die einseitige Erfüllung (= Bezahlung) ändert daran nichts. Selbstverständlich hast Du aber einen Anspruch auf Rückzahlung des Geleisteten, wenn kein Vertrag zustande kommt. Allerdings eben nicht aus dem Kaufvertrag, sondern aus der Kondiktion (§§ 812 BGB)

und nirgendwo stand, dass der Artikel ausverkauft ist.

Dennoch handelt es sich seitens des Händlers lediglich um eine Anpreisung (invitatio ad offerendum), nicht jedoch um ein rechtsverbindliches Angebot.

wenn du die Ware bezahlt hast, musst du sie auch erhalten. Ihr seid ja einen Kaufvertrag eingegangen, an den sich beide halten muessen. Immer aufpassen, ob es ein seriöser Händler ist, kann auch sein, dass du betrogen worden bist

"Ihr seid ja einen Kaufvertrag eingegangen, an den sich beide halten muessen"

Hier wäre ich vorsichtig. Meist ist genau das nicht der Fall, wenn man nämlich nur eine Eingangsbestätigung der Bestellung erhält

@franneck1989

Sehe ich genauso. Leider hat sich die Unsitte verbreitet, dass die Händler nur eine Bestellbestätigung, aber eben keine Auftragsbestätigung senden.  Würde mich Montag telefonisch an den Händler wenden und wenn der sich herausredet, schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und androhen, danach vom Kaufvertrag zurückzutreten.

@Jewi14

Leider hat sich die Unsitte verbreitet, dass die Händler nur eine Bestellbestätigung, aber eben keine Auftragsbestätigung senden.

Die Bestätigungsmail ist gesetzlich vorgeschrieben und informiert lediglich darüber, dass die Übermittlung der Bestellung funktioniert hat.
Eine explizite Auftragsbestätigung ist dagegen gesetzlich nicht vorgeschrieben; der Verkäufer kann seine Willenserklärung auch konkludent durch Versenden der bestellten Ware abgeben.

So eine wirklich richtige Antwort war hier noch nicht dabei. Also:

- Du hast Anrecht auf Lieferung des Artikels, sollte ein Kaufvertrag zwischen euch zustande gekommen sein

- bei Aufgabe einer Bestellung in einem Online-Shop kommt aber regelmäßig noch keiner zustande - der Händler muss dein Angebot noch annehmen

- Du schreibst, dass du eine Bestätigung erhalten hast. Schau noch mal herein, ob dort dazu Angaben gemacht werden. Meist handelt es sich um eine reine Eingangsbestätigung, wodurch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Genau das vermute ich hier auch.