Wann sind Schulden verjährt?

8 Antworten

Titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren.

jiggler 
Fragesteller
 15.06.2008, 16:42

die forderung ist doch nicht tituliert!

WolfRichter  15.06.2008, 16:44
@jiggler

Nach Schilderung der Umstände gehe ich sehr stark davon aus.

jiggler 
Fragesteller
 15.06.2008, 16:52
@WolfRichter

ich habe nie was unterschriebn und es ist doch noch aussergerichtlich

Verjährt wäre es, wenn du nichts mehr gehört hättest mit Ende diesen Jahres. Nun hast du die Mahnung fristgerecht gekriegt. Und damit müssen nun wieder 3 Jahre vergehen, in denen sich der Gläubiger nicht rührt, damit es verjährt ist.

Verjährung greift nach dem 3. Kalenderjahr. Die Schuld entsteht nicht durch die Mahnung, sondern durch einen durch Dich nicht erfüllten Vertrag. Logisch, dass der Gläubiger Anspruch auf Zinsen und Beitreibekosten hat, die sind schließlich durch Deine Schuld entstanden. Ich würde schleunigst zahlen. Anderfalls wird der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben oder ggf. vor Gericht ziehen. Das produziert zusätzliches Kosten und erweitert die Verjährungsfrist auf 30 Jahre.

Leider interessiert es die Kabelfirma nicht,ob du tatsächlich in der Wohnung gelebt hast oder nicht...die berufen sich auf einen (Liefer-)Vertrag und der erlischt nicht automatisch mit dem Auszug.

Eine Mahnung musst du übrigens nicht bekommen, die ist rechtlich nicht vorgeschrieben.Der Gläubiger kann die Sache rechtlich gesehen sogar am 1. Tag der Säumigkeit einem Gericht übergeben,d.h. ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren anstrengen.

Wie der Betrag zustande kommt,kannst du bei der Inkassofirma erfragen,die müssen dir eine Forderungsaufstellung schicken,wenn du sie verlangst.

Verjährt ist die Sache erst nach 3 Jahren zum Jahresende. Stammt die Forderung also aus dem Jahr 2005,würde die Forderung also erst am 31.12.2008 verjähren. Du wirst also ums zahlen nicht drumrumkommen. Du könntest höchstens versuchen,mit dem Inkassobüro einen Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Vergleich auszuhandeln.

Es kann nicht falsch sein, eine Aufstellung über die Zusammensetzung des geforderten Betrages zu erhalten: 1. steht es wirklich nicht im Schreiben des Inkassounternehmens? dann frage dort nach! 2. lasse dir eine Bestätigung für die Rechtmäßigkeit der Forderung (wurde sie wirklich vom Kabelanbieter an das Inkassobüro abgetreten, wenn ja wann? ansonsten: Ansprüche aus "Geschäften des täglichen Lebens" verjähren nach § 196 BGB in zwei Jahren, wenn die Leistungen an eine Privatperson erbracht worden sind. Zum Jahresende 2000 verjähren also die Forderungen, die irgendwann im Laufe des Jahres 1998 entstanden sind. Aus Vereinfachungsgründen zählen die Verjährungsfristen jeweils vom folgenden Kalenderjahr an. Für einen am 10. Januar 1998 gekauften Gegenstand kann der Händler oder Handwerker noch bis zum 31.12.2000 den Kaufpreis fordern. Für einen am 31.12.1998 erworbenen Gegenstand gilt diese Frist ebenfalls. In beiden Fällen hat nämlich die Verjährungsfrist am 1. Januar 1999 zu laufen begonnen, die Ende 2000 abläuft.(siehe z.b.: http://www.channelpartner.de/sonstiges/615225/)

jiggler 
Fragesteller
 15.06.2008, 16:51

laut des schreibens wurden verzugszinsen ab 22.07.2005 berechnet... sind das dann über zwei jahre?????

und... gilt die verjährung auch wenn die mich nicht erreichen konnten?

Drachenbaum  15.06.2008, 17:23
@jiggler

Gerichtlich hätten die Dich ja erreichen müssen. Aber Du weißt nciht, welche Forderung das ist und muß aufpassen, daß Du nicht durch falsche Nachfrage die Verjährungsfrist erneut in Gang setzt. Ich bin aber kein Anwalt und habe Die Antwort oben gefunden durch google, Suche: Verjährung Schulden; Dies war aber ein Beitrag von 2000 und 2002 hat sich das Schuldenrecht geändert. Wahrscheinlich ist also die Verjährung nach drei Jahren, wie sie Werniman angibt bis zum 31.12.2008. Mein Zitat war darum wohl Falsch. siehe auch: http://www.finanztip.de/web/advokat/schuldrecht03.htm oder im Quelltext