Wann nach Arbeitsvertrag fragen?
Hallo,
ich mache aktuell eine Ausbildung. Anfang Januar habe ich meine mündliche Abschlussprüfung und bin dann fertig. Mein Arbeitgeber hat mir schon vor 2 Monaten die Übernahme angeboten und ich habe auch zugesagt.
Ich frage mich jetzt, wann ich meinen Arbeitgeber nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag fragen soll. Wäre es jetzt noch zu früh und würde aufdringlich wirken oder ist das schon in Ordnung? Danke.
4 Antworten
womöglich wartet dein Arbeitgeber den Ausgang deiner Abschlussprüfung ab...
Ganz einfach: Sag doch deinem Chef wie du dich fühlst. Ob er rasch eine schriftliche Bestätigung machen könnte, da du unsicher bist und dich das beschäftigt.
Warte maximal noch bis Mitte ende September und sage deinen Chef das du dich sonst 3 moante vorher arbeitslosen melden müsstet was schlecht ist wen du das auf den letzten Drücker machen würdest!
Stimmt schon aber wen er zb 3 moante bei der Firma arbeitet würde sein arbeitslosen Geld nicht nach dem azubi Lohn berechnet werden.!
Das ist leider wohl nicht ganz richtig ==> siehe
http://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-nach-berufsausbildung/
Dieser Link ist vom Datum her zwar schon etwas älter, aber mir ist nicht bekannt, dass sich an der Berchnungsweise des ALG-I (bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung) etwas geändert hätte.
Bei meinem ersten Kommentar bin ich nicht davon ausgegangen, dass die Fragestellerin arbeitslos werden möchte.
Aus dem Aspekt der Sicherung eines möglichst hohen ALG-I-Anspruchs wäre es natürlich optimal, nach der Ausbildung mindestens 24 Monate im Ausbildungsbetrieb zu bleiben.
Der Arbeitsvertrag sollte bei Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses unter Dach und Fach (von beiden Seiten unterschrieben) sein. So ein Arbeitsvertrag ist schnell erledigt. Da Ihr euch kennt, reicht es sicherlich eine Woche vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses.
Nicht nur das - er müsste sich auch um eine neue Stelle bewerben!
Das sollte er ohnehin tun - es könnte ja sogar etwas Besseres als der jetzige Betrieb dabei sein, obwohl es sich in den Bewerbungsunterlagen sehr gut macht, wenn man zunächst übernommen wurde.