wann muss Pflichtteil bei außergerichtlicher Einigung gezahlt werden?

5 Antworten

Im Gegensatz zu Deinem Anwalt kennen wir den ausgehandelten Vergleich nicht - daher kannst Du hier nur allgemeine Informationen bekommen.

Üblicherweise beinhaltet ein Vergleich auch genaue Regelungen darüber, wer wann wieviel zu zahlen hat. Meist auch verbunden mit der Klausel, dass die Einigung hinfällig sei, wenn nicht fristgerecht gezahlt wird.

Sollte eine solche Klausel fehlen, sollte es zumindest nach Verstreichen der Nachfrist möglich sein, die Vereinbarung zu kündigen - Details weiss Dein Anwalt.

"Nur hab auf diesen Nervenkrieg keine Lust mehr" ist zwar verständlich. Aber wenn die Gegenpartei trotz Vergleichs nicht zahlt, hast Du so oder so den Nervenkrieg. Also solltest Du - sofern Deine Forderung halbwegs sicher erscheint - nach Möglichkeit den vollen Pflichtteil fordern. Ist auch nicht mehr Ärger, bringt aber nach Deiner Aussage einiges mehr.

Allerdings: Wenn Dein Anwalt zur außergerichtlichen Einigung geraten hat, dann wohl deshalb, weil er Deinen Anspruch für nicht so sicher hält.

P.S.: Mit Mietrecht hat das absolut nichts zu tun!

asgard75 
Fragesteller
 22.09.2014, 16:28

Ich wollte nicht weiter machen. Wenn's nach meinem Anwalt gegangen wäre,hätte er weiter geklagt. Die Zahlung wäre schon seid dem 05.09.fällig gewesen. Aber es kam nicht's.

TomRichter  22.09.2014, 17:51
@asgard75

Dann begib' Dich auf direktem Weg zu Deinem Anwalt und kläre mit dem das weitere Vorgehen. Und löse Dich von der Hoffnung, mit dem geschlossenen Vergleich weniger Ärger zu haben - das funktioniert bei dieser Gegenpartei offenbar nicht.

Erben ist leider oftmals mit Ärger verbunden. :-(

Außerdem solltest Du schauen, ob die Gegenpartei Anstalten macht, sich ins Ausland abzusetzen - das wäre dann eine Erklärung dafür, warum sie nicht zahlen. Dummerweise steht Dir als Pflichtteilsanspruch nicht ein Bruchteil der geerbten Immobilien zu, sondern nur ein Anspruch in Geld gegen die Erben.

Obwohl die Gegenseite den Vorschlag der Zahlung der Summe x unterbreitete. Was nun?

Wenn keine Zahlungsfrist genannt ist, ist der Betrag sofort fällig.

Anwaltsvergleiche können bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für vollstreckbar erklärt werden:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/796a.html

Vorteil: Man muß nicht erst klagen.

Sollten diese Voraussetzungen nicht eingehalten worden sein, muß zunächst Zahlungsklage erhoben oder Mahnbescheid beantragt werden.

Allerdings: Recht haben heißt bekanntlich nicht auch, Recht bekommen. Wenn beim Gegner nichts zu holen ist, kannst Du mit dem Vergleich Deine Wände tapezieren.

es wird immer mit ausgehandelt, wann eine Zahlung zu erfolgen hat. Wird bis zu diesem Termin nicht bezahlt, musst du nicht mehr mahnen, der Gegner ist automatisch in Verzug. >Wie es weiter geht kann dir nur dein Anwalt sagen denn wir wissen zu wenig über die Sache und darüber ob die gegnerische Partei zahlen könnte oder eben nicht will....Ärgerlich ist es allemal, normalerweise ist daurch auch der Vergleich geplatzt, aber: Frag bitte deinen Anwalt

Lass Deinen Anwalt eine Nachfrist setzen. Wenn diese auch verstreicht sollte es möglich sein einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Genaueres sollte Dir Dein Anwalt sagen können.

asgard75 
Fragesteller
 22.09.2014, 13:18

Aber wie kann es sein,das die Gegenseite ein Angebot unterbreitet und dies nicht eingehalten wird. Kann ich nicht nachvollziehen. Es wurde schon eine neue Frist gesetzt. Vergebens. Der Pflichtteil,welcher mir zustehen würde ist um einiges höher. Nur hab auf diesen Nervenkrieg keine Lust mehr

Dein Anwalt weiß was man machen muss/kann.