Wann Gerichtsvollzieher?

3 Antworten

Das ist eigentlich eine ganz einfache Kiste: Wenn das Gericht Dir aufgetragen hat, Schmerzensgeld zu zahlen, dann hat es auch vorgegeben, wann und wie viel zu zahlen ist. Und nur ganz allein das zählt. Wenn Du Dich nicht daran hältst, dann befindest Du Dich im Zahlungsverzug. Und dann darf die Gegenseite einen Gerichtsvollzieher los schicken umd zu pfänden, was Du von allein nicht raus rückst.

Ich bin Azubi und da ich alleine wohne, habe monatlich weniger zur Verfügung als ein Arbeitslosengeld Empfänger. Wenn ein Gerichtsvollzieher vor der Türe steht und ich nachweisen kann, dass ich das Geld nicht zahlen kann, würden die Gerichtsvollzieher kosten dann bei einer späteren Zahlung an mir hängen bleiben?

Der Gegner muss sie vorstrecken, kann sie aber gegen dich geltend machen.

Sicher darf das die Gegenseite, denn mit einer Ratenzahlung muß sie nicht einverstanden sein, außerdem warst Du wohl mit der Zahlung der Rate in Verzug. Da Du die Rate nämlich erst am 28.02.2014 überwiesen hast, konnte sie bei der Gegenseite natürlich noch nicht am 1.3.2014 auf dem Konto sein. Entscheidend für die pünktliche Zahlung ist nicht Dein Überweisungsdatum, sondern das Eingangsdatum auf dem Konto des Empfängers.