Prozesskostenhilfe bekommen und den Prozess gewonnen. Anwalt stellt eine Rechnung über 382€ aus. Ist das rechtens?

5 Antworten

Normalerweise muss die Gegenseite ALLE Kosten zahlen, wenn sie verloren hat. Es sei denn, es lief auf einen Vergleich hinaus. Und die außergerichtlichen Tätigkeiten möchte ich mal sehen. Muss er Dir alles fein säuberlich genauestens auflisten!!! Dazu gehören jedenfalls nicht Telefonate und auch nicht Kosten für Fotokopien und auch nicht seine Schriftsätze, die er verfasst hat. Möglicherweise hat Dein Anwalt Besuche gemacht od. sowas. Aber er hätte Dich darüber informieren müssen im Vorfeld dass hierfür gesondert Kosten anfallen, die von der PKH nicht gedeckt sind. So wäre es zumindest sauber und korrekt.

Außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts werden von der PKH nicht erfasst. Also bekommst Du dafür die Rechnung.

Aber er muss mir doch vorher mitteilen, das gewisse Tätigkeiten gesondert berechnet werden müssen. Es ist ja nichts außergerichtlich gelaufen. Die Gegenpartei wurde verurteilt.

@Pinguinforfree

Der RA hat Post zu erledigen, beschäftigt Mitarbeiter, setzt sich mit Hinz und Kunz in Verbindung u.s.w., u.s.w..... Alles außergerichtlich. Ein Gastwirt hat auch zu tun, wenn noch keine Gäste oder keine Gäste mehr im Lokal sitzen. Der aber verrechnet diese Leistungen (so gesehen ja auch "außergastronomisch") jedoch mit dem Schnitzelpreis, weil er im Ganzen rechnen kann. Das kann der Anwalt nicht. Natürlich hätte der RA schon sagen müssen, wie es sich mit den Kosten verhält. Aber vielleicht steht dazu ja auch irgendwo etwas geschrieben, was Du nicht großartig beachtet hast.

@Pinguinforfree

Ihre Beratung war doch vorher außergerichtlich und Briefe an den Gegner usw. Haben Sie es dann in Raten gezahlt? BRAGO bzw RVO lesen.

Habe PKH bekommen und den Prozess gewonnen vorm Familiengericht.

Na das ist doch was.

Nun stellt mir mein Anwalt eine Rechnung über 382€ aus, mit dem Hinweis auf außergerichtliche Tätigkeiten.

Logisch. Was bedeutet wohl PKH? Genau - ProzessKostenHilfe. Ergo leistet Dir der Staat Unterstützung darin, einen Rechtsstreit vor Gericht (!) auszutragen, weil es nicht vom Geld abhängen darf, sein Recht einzuklagen. Das deckt aber eben nur die Prozesskosten, nicht alle weiteren außergerichtlichen Tätigkeiten und Erfordernisse.

Hätte er mich nicht im vorwege informieren müssen?

Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung ist per se stets kostenpflichtig, es sei denn, dies wäre vorab explizit anders vereinbart worden. Dafür bedarf es keines schriftlichen Vertrages; auch dies ist ist schlicht allgemeine Lebenserfahrung.

Ich dachte das die Gegenseite die Kosten tragen muss.

Nein, nur die Gerichts- und Verfahrenskosten des Prozesses.

PKH heißt ProzessKostenHilfe.

Das heißt die Kosten des gerichtlichen Verfahrens werden übernommen. Nicht die außergerichtlichen "Nebenkosten".

Was sind denn außergerichtliche Kosten? Welche Tätigkeiten?

@Pinguinforfree

Alles was der Anwalt außerhalb des Gerichtsaales macht.

Zum Beispiel telefonieren und Schriftstücke verfassen.

Die Anwaltsgebühr richtet sich nach dem Streitwert.

und vorher die Beratungshilfe hatten Sie nicht beantragt?