Wann muss man zur ersatzfreiheitsstrafe antreten?
Hallo,ich benötige euer wissen. Mein Bruder hat grad n bisschen Tumult am Hals,er musste wegen einer unbezahlten Rechnung Sozialstunden machen, hat diese aber aus welchem Grund auch immer nicht angetreten. Nun muss er warscheinlich zur Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Nun meine frage,wie lang hat er noch ca zeit bis er antreten muss,und welche chance hat er,nochmals eine Ratenzahlung zu bekommen auf 2x,wenn er sagt das ich ihm helfe,was ich auch tun werde,weil man die Familie nicht im Stich lässt. Danke schonmal für eure hoffentlich hilfreiche Antworten,und bitte verschont mich mit er solle seine Strafe bekommen etc,wie gesagt,Familie lässt man nicht im Stich. LG Thorsten
3 Antworten
er musste wegen einer unbezahlten Rechnung Sozialstunden machen
Nein, wohl eher, weil ihm Betrug vorgeworfen wurde, denn das bloße Nichtzahlen ist keine Straftat.
Nun muss er warscheinlich zur Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Wenn eine Arbeitsauflage (Sozialstunden) besteht, dann kann es keine Ersatzfreiheitsstrafe geben, weil diese als Ersatz an die Stelle einer ausgesprochenen Geldstrafe tritt. Was verhängt werden kann, ist Jugendarrest.
und welche chance hat er,nochmals eine Ratenzahlung zu bekommen
Raten für was? Ich dachte es geht um Sozialstunden.
Um dem Jugendarrest zu entgehen, sollte er die Sozialstunden sobald wie möglich nachholen und das am besten auch noch dem Gericht mitteilen.
Jetzt macht es Sinn. Ich bin davon ausgegangen, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Die Geldstrafe anstelle der Ersatzfreiheitsstrafe begleichen kann er jederzeit. Ob man sich noch auf eine Ratenzahlung einlässt, kommt immer auf die Staatsanwaltschaft an. Es schadet auf jeden Fall nicht, einfach nachzufragen.
Zunächst wird ihm die Staatsanwaltschft ein Ladung zum Strafantritt zusenden, die Frist wird etwa 4 Wochen betragen. Sollte er dort nicht erscheinen wird spätestens nach einer Woche ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Von da na kann er damit rechnen daß die Polizei bei ihm auftaucht.
Ob die StA eine Ratenzahlung annimmt, hängt auch damit zusammen was bisher so alles vorgefallen ist. In der Regel wird zunächst ein recht hoher Anteil an der Geldstrafe verlangt. Wenn er also sofort eine Hälfte bezahlt, ist es wahrscheinlich daß er einen Monat später auch den Rest bezahlen kann. Die Sache ist dann erledigt,
Es ist auch wichtug zu wissen daß die Strafe, auch teile davon, jederzeit eingezahlt werden kann. Die bereits verbüßten Tage können abgezogen werden. Es empfielt sich, wenn er bereits in Haft ist, die Zahlung bei der JVA zu leisten. Man kann ihn dann gleich mitnehmen wenn man etwas wartet.
4 Wochen ca ? Ganz sicher ? Dann hätte ich definitiv genug zeit für ihn des Geld zumindest den größten Teil zu besorgen
Ja so um den Dreh herum. Es wird ohnehin noch dauern bis die StA erfährt daß er die Arbeitsstunden nicht abgeleistet hat. Meist kommt dann sogar noch ein Aufforderung die Strafe sofort in voller Höhe zu zahlen.
Selbst wenn er die Ladung in zwei Wochen bekommen sollte, dauert es immer noch ein paar Tage (das spielen Verwaltungsumläufe die entscheidende Rolle) bis die Nachricht der JVA bei der StA eingeht daß er nicht erschienen ist. Selbst wenn er bereits zu Fahndung ausgeschrieben ist, kann er das Ganze noch verzögern. Er muß sich nur von Zuhause fernhalten. Die Polizei macht keine Großfahndung in solchen Sachen. Da kommt mal eine Streife vorbei, wenn gerade nichts besseres zu tun ist.
Er bekommt schriftlich einen Termin zum Haftantritt - hält er den nicht ein, gibt es einen Haftbefehl.
Das Gericht hat ihm mit den Sozialstunden eine Chance gegeben, welche nicht genutzt wurde. Ich glaube kaum, dass die Juristen zu einer weiteren Chance bereit sind, aber versuchen kannst du es ja.
und wie lange hat er Zeit von eintreffen des briefes bis zum antritt ? Ja ich versuche es. hab es grade hinbekommen,dass er sein Leben halbwegs auf die reihe bekommt. des wäre dann warscheinlich alles umsonst
das kann ich dir nicht sagen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kann eine Woche dauern, aber auch drei Monate oder länger.
okay,danke mal für die Antwort,angenehmen Tag
Er hat die Sozialstunden beantragt weil er die Geldstrafe nicht zahlen konnte,als Ersatz für des geld eben arbeiten gehen