Haftbefehl vorhanden,ändern in Sozialstunden?

5 Antworten

Ja, er kann mit den Unterlagen bei der STA beantragen diesen in Arbeitsstunden umzuwandeln, ferner kann er bei Gericht Ratenzahlung od. Aussetzung der Vollziehung wegen besondere Härte beantragen , es ist natürlich immer die Frage ob sich das Gericht dem anschließt , ferne kann er auch noch ein Gnadengesuch an das Landesparlament seines Bundeslandes stellen.

nein. es gibt nur zwei möglichkeiten: bezahlen oder knast.

ok,danke für die antwort

Normalerweise lassen sich die Gerichte schon lieber auf andere Alternativen ein, bevor sie Jemanden in den Knast schicken..denn das kostet ja dem Steuerzahler auch wieder zusätzlich Geld.....Nur, wenn mal bereits der Haftbefehl draussen ist, heisst das ja, dass Du nicht gerade sehr kooperativ warst.....sonst hättest Du ja Deine Raten bezahlt bzw. dich bereits im Vorfeld für Sozialdienste zur Verfügung gestellt.... Die Staatsanwaltschaft kennt da keine Gnade.....und glaub nicht, dass sie Dir jetzt noch Sozialstunden bewilligen....aber wegen 500 euro...wie lange in den Knast???...wenn das stimmt, dass es 10.- euro Tagessätze sind, wären das 50 Tage....!!! Also...da würd ich das Geld ja lieber auftreiben und schnellstens zahlen!!!! Und eidestattliche Versicherung...hilft bei Schulden aus Strafsachen Nichts!!!...dafür kann man sie ja absitzen....:)

  1. Wir sind hier in D. nicht auf dem Basar. Liegt ein Sicherungshaftbefehl vor? Dann gab es eine Verletzung der Bewährungsauflagen. Liegt ein Vollstreckungshaftbefehl vor, dann heißt es ab in den Knast. Die Schulden müssen trotz der Haft abgezahlt werden. Gerichtsvollzieher kontaktieren und Schulden bezahlen, dann kann der H. wieder ausgesetzt werden. Das geht per eidesstattlicher Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher.- So weit war er doch schon oder nicht?

Eidesstattliche versicherung wurde nicht gemacht,es wurde bisher garnichts unternommen. es geht um 500 euro die mit 10 euro pro tag angesetzt wurden. ich bin selber 26 jahre alt und bin mit solchen sachen noch nie im kontakt gewesen und habe von sowas auch keine ahnung. er kann also nichts unternehmen um nicht in den knast zu kommen? denn diese antwort verstehe ich nicht so ganz (weil wie gesagt,noch nie im kontakt mit sowas,sorry)

Ist nicht ganz richtig.....handelt es sich um eine Geldstrafe in Höhe von Tagessätzen , was mir hier der Fall zu sein scheint, dann muss die Strafe nicht noch zusätzlich bezahlt werden, wenn er in den Knast geht...Damit tilgt er ja die Geldstrafe....

Eidesstattliche versicherung wurde nicht gemacht,es wurde bisher garnichts unternommen. es geht um 500 euro die mit 10 euro pro tag angesetzt wurden. ich bin selber 26 jahre alt und bin mit solchen sachen noch nie im kontakt gewesen und habe von sowas auch keine ahnung. er kann also nichts unternehmen um nicht in den knast zu kommen? denn diese antwort verstehe ich nicht so ganz (weil wie gesagt,noch nie im kontakt mit sowas,sorry)