Wann muss man ein Unternehmen gründen?

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Ein Unternehmen oder eine Gesellschaft zu gründen, dass geht sogar unbewusst. Auch über die rechtlichen Konsequenzen sind sich viele überhaupt nicht bewusst.

Mit der Schaffung einer privaten Internetseite ist man noch Privat im Internet vertreten. Man führt ein Tagebuch und schreibt über den eigenen Stammbaum (wobei es bei letzterem schon grenzwertig sein kann). Da interessiert kein TMG.

Man beginnt als neues Thema das eigene Hobby zu beschreiben. Was man wie tut. Und auf einmal ist man Dienstanbieter. Man tut noch gar nichts um damit vielleicht Geld zu verdienen oder ähnliches. Es kostet sogar. Trotzdem ist man bereits im TMG gefangen und wenn jemand dann kein Impressum hat, kann er vielleicht sich schon mit einem dieser Abmahnritter beschäftigen.

Gar nicht deshalb, sondern wegen der vielen Zugriffe sagt man sich: Ach wenn ich hier schon Buchtipps gebe für mein Hobby, dann kann ich dafür auch ein paar Cent bekommen. Das reicht zwar nicht um meine Seite zu finanzieren, aber ich melde mich mal irgendwo an und baue so etwas ein. Zack - Unternehmer und Gewerbetreibender.

Wobei das mit dem Unternehmer ist auch nach den Rechtsgebieten unterschiedlich. Weil das Hobby so toll ist, legt man sich eine Kamera zu und ein paar Dinge die für ein Fotostudio so nötig sind. Man produziert schon fast. Also Filme und Fotos für die BesucherInnen. Dabei ist vollkommen klar: In der Öffentlichkeit sieht jeder, dass es sich dabei um eine echte missionarische Seite für das Hobby handelt. Die Zeit wird sowieso nicht gerechnet. Aber der Aufwand, der steht in keinem Verhältnis zur Menge der Klicks. Man oft einfach den einen oder anderen für das Hobby zu faszinieren. Man tut auch nichts dafür, dass da mal mehr Klicks kommen. Sondern man einfach Lust das so zu machen. Da ist klar: Diese Seite wird niemals Gewinn machen. Auch wird das Hobby daraus nicht zum Beruf. Damit sagt das Finanzamt: Unternehmer in der Umsatzsteuer ist er. Aber in der Einkommensteuer? Das erkennen wir nicht an. Der ist Liebhaber, weil die ganzen Investitionen, selbst wenn er alles wieder verkaufen könnte bliebe es unter dem Strich eine Null oder sogar ein Minus. Liebhaberei wäre das Stichwort.

Weil das Hobby so teuer ist und man extra auch für die Seite viele Sachen bastelt treibt man monatlichen Aufwand von mehreren tausend Euro. Die Einnahmen aus den Buchempfehlungen und irgendwelchen anderen Links die eingeblendet werden liegen im Durchschnitt bei 1.500 Euro monatlich. Dann ist unser Hobbyist allerdings trotzdem in der Umsatzsteuer drin. Er führt die Umsatzsteuer ab, darf dafür aber, was er für die Seite so macht auch die an andere bezahlte Umsatzsteuer von der eigentlich abzuführenden abziehen. Es kommen monatliche Erstattungen vom Finanzamt. Das sogar vollkommen regulär Betriebsprüfungen durchführt.

Also Unternehmer ist man schneller als Du glaubst. Übrigens es gibt diese Fälle. Vielleicht noch nicht mit Internetseiten, da man da dann doch häufig versucht sein Hobby zu Geld zu machen. Aber wer sich vielleicht historisch interessiert und Dinge nachbaut kann in die Situation kommen. Und in der steuerlichen Literatur ist das Standardbeispiel das private Pferdegestüt. Hohe Kosten, die durch die Verkäufe niemals gedeckt werden können...

Es ist vielen auch nicht klar, dass man auch sehr schnell Mitglied einer GbR sein kann. Feiern drei Leute ihren Geburtstag zusammen: GbR. Aber natürlich keine Unternehmereigenschaft.

Man muss also in der Regel gar nicht erst gründen, weil ab irgend einem Zeitpunkt würde im Streitfall ein Gericht oder eine Behörde behaupten: Da ist die Gründung vollzogen.

Die anderen Unternehmen, wie gerade die Mini-GmbH oder eine normale GmbH, da sieht das ganz anders aus. Allerdings ist man auch wieder früher drin als man glaubt, zum Glück nicht früher als man denkt. Wenn Du jetzt sagst: Das ist meine Geschäftsidee oder in der Branche will ich jetzt was machen. Dies setze ich mit einer UG um. Dann bist Du bereits in der Vorgründungsgesellschaft. Da fängst Du sogar schon an, obwohl das immer blöd ist, aber es ergibt sich so. Als Altoar UG i.G. haftungsbeschränkt. Dann machst Du erst Deinen Notartermin und dann kommt weitere Wochen danach die Eintragung, dann ist alles klar.

Du trägst in jedem Fall schon die volle Verantwortung. Wenn Du also eine Gewerbeanmeldung für nicht nötig hälst, denn nicht jede gewerbliche Tätigkeit darf angemeldet werden und es stellt sich raus, dass Du das hättest tun müssen - Das Bußgeld kommt...

Nur um mal die großen Linien klar zu machen. Das ist jetzt keine Anleitung für die Gründung oder nicht Gründung oder wie man darum herum kommt schon gar nicht.

Es kann im konkreten Fall auch anders aussehen. Nur irgendwo ein anderes Ziel und plubsch ist alles anders.

Den Punkt kann also niemand genau beschreiben, wann man muss. Man sollte nur so früh wie möglich. Auf alle Fälle dann wenn man Verträge verhandelt ist es ratsam. Vor der Unterschrift könnte man dann von dringend ratsam sprechen.

Vorteile? Kommt drauf an.

gewerbe anmelden reicht. eine UG, oder GmbH braucht man nciht.

Dann alles über die eigene Einkommensteuererklärung regeln.