Darf man ein Unternehmen einfach schließen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kann man sein Unternehmen schließen. Ist es eine Kapitalgesellschaft GMbH/UG, muss man die Liquidation beschließen und und dann abwickeln.

Beim Einzelunternehmen muss man das nicht anmelden.

Man bezahlt einfach eventuelle Schulden, verkauft das Betriebsvermögen, zahlst Steuern, Sozialbeträge usw. und was übrig bleibt gehört dem Unternehmer, oder den Gesellschaftern.

Interessant wäre es, ob es Grenzfälle gibt.

Hat man 10.000 Angestellte, und der Betrieb läuft relativ gut, hat aber ideologische Gründe (will z.B. dass die Angestellten Arbeitslos werden, warum auch immer), kann man den Betrieb schließen, obwohl es Interessenten gibt...

Ja, das mag wirr klingen, aber wenn man 50Mia auf dem Konto hat, und es einem egal ist Verluste (gegenüber dem Verkauf) zu machen, könnte man doch den Betrieb so dicht machen, dass ihn auch keiner Kaufen und fortführen kann.

"Dagobert Duck" ist geizig, aber wenn es darum geht Recht zu haben, einem Feind zu schaden, spielt Geld keine Rolle...

Angenommen Ich hätte einen Betrieb, und jemand will sich wegen Diskriminierung rein klagen. Evtl. mit Chance (abgelehnt weil Kabelanschluss-TV-Seher, Religiot etc.), drohe Ich evtl. mit Schließung des ganzen Laden und Veröffentlichung seines Namen, auch wenn mich das noch teurer kommt...

Der Name etc. bleibt geschützt, alle Maschinen etc. werden in alle Himmelsrichtungen verkauft, Patente gehen evtl. an die Konkurrenz oder werden einfach nicht genutzt etc..

Oder eine Fusion wird nicht erlaubt.

Also macht der eine Betrieb so dicht, dass keiner deren Geschäfte fort setzen kann...

Oder ein Arzt will eine Praxis übernehmen, will aber "repräsentativere" Angestellte, will evtl. Schönheits-OPs anbieten.

Also macht er die Praxis gleich dicht, evtl. ein Sabbatjahr (in dem evtl. untervermietet wird, Popup-Geschäfte etc.), und macht dann doch eine Praxis auf, und wählt sein Personal nach optischen Gesichtspunkten aus...

Oder ein Betrieb will die Zahl der Angestellten oder deren Gehalt verringern. Es gibt Streikende. Droht man einfach damit, dass wenn die damit nicht aufhören er alles dicht macht. Evtl. aus reiner Bosheit (ein legitimer Grund). Und macht das auch... Evtl. gehen irgendwann ein paar charakterlich verkommene Menschen auf die Straße, weil sie durch selbstfahrende Autos ersetzt werden sollen. So wie sie es jetzt schon durch Konkurrenz von Uber etc. machen...

Man ist ja wohl kaum gezwungen einen Betrieb weiter zu führen, auch wenn er noch Gewinn abwirft. Und man ist wohl kaum gezwungen den zu verkaufen...

@Anonimaj

Natürlich wären solche Fälle wohl denkbar. Aber es wäre mit Problemen behaftet. Bei großen Betrieben wären Sozialpläne für die Mitarbeiter aufzustellen, bei kleineren würden vermutlich Abfindungen zu zahlen sein.

Der Fall mit der Arztprais wäre relativ einfach machbar.

Ja, man kann ein Unternehmen einfach so schließen. Man meldet das Gewerbe ab, sagt bei der Steuer Bescheid und zahlt alle noch offenen Rechnungen und erfüllt alle Verträge, die man geschlossen hat. Danach ist man dann frei.

Und dann kann man ein neues Unternehmen gründen (warum man auch immer das tun sollte). 

Und ja, man kann auch Arbeitslosengeld beantragen, wenn man selbstständig ist - wenn man ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt. 

Jeder Unternehmer entscheidet erst einmal selbst, wann er ein Unternehmen schließt oder nicht.

Nach Auflösung ( ohne Insolvenz ) kannst Du jederzeit ein anderes Unternehmen gründen oder auch parallel.

Natürlich darf man ein Unternehmen abwickeln und schließen bevor es zu einer Insolvenz kommt. Im Normalfall sollte man das sogar.

Ob selbstständige Anspruch auf ALG haben hängt von engbegrenzten Faktoren ab.

Und was du meinst - 
dass die Ausgaben gleich bzw. höher sind als das Einkommen.---------

ist: wenn der Umsatz die Kosten nicht mehr deckt.

Ja, dann kann jeder seine Firma schließen.

Und selbst nach einer Insolvenz, kann man wieder eine neue Firma gründen.