Muss mich der öffentliche Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch einladen? Schwerbehindertenausweis!?
Hallo,
ich habe mich kürzlich für eine Stelle bei einer Behörde beworben. Die Qualifikationen habe ich auf jeden Fall (genau das..was in der Stellenanzeige) verlangt wird. Ich habe eine Schwerbehinderung (GdB von 70%). Nun habe ich in meinen Lebenslauf erwähnt, dass ich eine Behinderung habe. Auf der Internetseite steht, dass Frauen und Menschen mit Behinderung bevorzugt werden. Stimmt das denn wirklich? Im Netz steht, dass behinderte Menschen zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden MÜSSEN? Natürlich hat man dann nicht gleich einen Anspruch auf die Stelle. Ich habe aber keine Erfahrungswerte. Das erste Mal, dass ich mich bei einer Behörde bewerbe und meine Behinderung angegeben habe. Kann ich mich wirklich freuen..zumindest eingeladen zu werden? Sind doch verpflichtet mich einzuladen?
6 Antworten
Auf der Internetseite steht, dass Frauen und Menschen mit Behinderung bevorzugt werden. Stimmt das denn wirklich?
Da steht dass bei GLEICHER EIGNUNG/Qualifikation Frauen und Menschen mit Behinderung bevorzugt werden.
Die gleiche Eignung muss erstmal vorliegen, dann kannst du weitersehen.
Es mag sein, dass die verpflichtet sind dich zum Vorstellungsgegespräch einzuladen (ja, sind sie), doch was daraus wird, kannst du nur mit deiner Leistung beim entsprechenden Termin beeinflussen.
Ja... dann wirst du höchstwahrscheinlich eingeladen werden, da die Behörde dazu verpflichtet ist. Wie gesagt.
Ja, das ist nach § 165 SGB lX tatsächlich verpflichtend.
Also kann ich mich schon mal drauf einstellen. Kopfmäßig.
durchaus, wenn du alle Qualifikationen besitzt.
Man muß nicht alle Qualifikationen, die gefordert sind, besitzen (die werden i. d. R. recht subjektiv gesetzt) - die Hürden sind extrem hoch ---> man muß objektiv völlig ungeeignet sein, damit man einen Schwerbehinderten nicht einladen muß.
- Im öffentlichen Dienst ist es Pflicht, alle schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen (§ 165 Satz 2 SGB IX).
Die Hürden, wann das nicht notwendig ist, sind extrem hoch (da muß man objektiv völlig ungeeignet für die Stelle sein).
Behinderte sind bei gleicher Eignung vorrangig einzustellen.
Geschieht das nicht, dann kann wegen Diskriminierung geklagt werden.
Falls noch nicht ausreichend auf die Behinderung hingewiesen wurde, ist sicherheitshalber im Nachgang ggf. noch der Grad der Behinderung per Mail mitzuteilen oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (per .pdf) nachzusenden.
Du wirst zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden........
Danke. Ich kann mich also schon mal mental drauf einstellen!
Ja, verkaufe dich gut denn bei gleicher Eignung muss im öffentlichen Dienst der Schwerbeschädigte vorgezogen werden.
Auch wenn du mit der Behinderung bevorzugt wirst, musst du aber trotzdem MINDESTENS die gleiche Qualifikation belegen.
Die Qualifikation habe ich.
Frage nicht beantwortet Hans ;-)
Da steht welchen Abschluss und Ausbildung man brauch. Die habe ich.