Wann muß die Krankenkasse einen Rück-/ Freiumschlag beilegen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

für Freiumschläge gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.

In bestimmten Fällen reicht aber auch ein Fax oder eine E-Mail mit eingescanntem Anhang. Die Auszahlscheine für das Krankengeld benötigt die Krankenkasse im Original. Am besten mit derr Krankenkasse die jeweiligen Versandarten klären.

Gruß

RHW

RHWWW  28.10.2013, 20:36

Danke für den Stern!

hi dies ist leider von der Kasse abhängig manche tuhn jedesmal einen rein manche nur einmal manche auch garnicht, ich finde es auch etzend wenn die tausend sachen schicken statt alles auf einmal würde denen und einem selbst doch leichter fallen, naja da es von den kassen abhängig ist, so wurde es mir von der bkk gesagt, gibt es keine gesetzliche regel

Freiumschläge sind lediglich ein Service der Kasse, darauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Die Frankierung eines Briefes ist bis jetzt noch etwas, was jedem Bürger zumutbar ist.

Madita69 
Fragesteller
 27.10.2013, 22:40

Bezüglich "Zumutbarkeit" möchte ich Folgendes sagen: Bei der Menge an Fragebögen die die Krankenkassen beantwortet haben möchten, fände ich es nur gerecht, wenn sie auch Freiumschläge beilegen würden. Sobald man Krankengeld erhält, hat man sowieso weniger Geld zur Verfügung und ich hatte jeden Monat ca. 10 Briefe zu beantworten und die vielen Medikamentenzuzahlungen.

Ich wünsche Dir Gesundheit und dass du nicht mal in so eine Situation hineinrutschst. Dann rechnest Du nämlich auch mit jedem Cent und hoffst, dass die Krankenkasssen dich nicht mit so viel Schriftverkehr bombardieren!

Ich gehe davon aus, dass Du was von der Kasse willst und nicht umgedreht- es geht um Krankengeld, ja? Dann ist ein Briefporto für Dich doch tragbar.

Schöner Service, dass man Dir die Auszahlscheine zuschickt und nicht sagt, Du könntest diese doch aus dem Internet runterladen und ausdrucken. Ist doch auch schon was wert.