Wann kann man jemanden rausschmeißen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Raus schmeissen kannst Du ein Kind ab 18!

Aaaber Unterhaltspflichtig bist Du bis zur abgeschlossenen Berufsausblidung oder bis zum vollständigen Alter bis 25!

So etwa ist das Gesetzlich fest gehalten! L.G.Elizza

elizza  17.05.2013, 22:10

Herzlichen Dank fürs Sternchen, freut mich, wenn mein Beitrag hilfreich war! L.G.Elizza

Es ist so:

Ich bin 15, habe 2 Brüder und mein großer Bruder ist 16, er war auf der Fos ist dann aber zum Halbjahr gegangen. Deshalb gibt es dauernd nur Streit, meine Eltern streiten sich miteinander, mein Bruder streitet sich mit uns und mit meinen Eltern und er ist sowieso ein totales Ar**h**** aber jetzt ist er noch schlimmer als vorher und er will sich keinen Job suchen o.ä. und es gibt nur noch streit! Meine Mutter weiß nicht mehr was sie tun soll, da man eh nicht wirklich mit ihm reden kann, sie hat es zwar schon versucht,aber...

kann man ihn in dieser Sitauation rausschmeißen?

poco212  24.03.2013, 21:30

ja rausschmeißen ist einfach ich habe kein kind in die welt gesetzt wenn es schwierig wird ihn vor der türe zu setzen ,was soll dann werden keine arbeit kein halt von der familie da ist doch schon vorher sehbar das er in schlechte kreise er sich bewegen wird wenn es garnicht mehr geht sich mal an der familienhilfe oder jugendamt vielleicht kann man ihn in einer wohngruppe unterbringen viel glück mit liebe und geduld kann man berge versetzen in der ruhe liegt die kraft

durch einen rausschmiss verschärfst du nur noch mehr die situation..versuch es mit sprechen ! ELTERN HABEN DIE PFLICHT IHREN KINDER EIN VORBILD ZUSEIN - tue nicht etwas das du später bereust!!!viel kraft wünsch ich dir

bogimaus  24.03.2013, 03:32

das kann ich bestätigen. Ansonsten geh zum Jugendamt und rede mit denen. Vielleicht lässt sich Dein Kind in betreutem Wohnen unterbringen wenn es schon eine Ausbildung macht. Wenn es nicht soweit ist auch mit dem Jugendamt reden, dann gibt es Möglichkeiten Dein Kind in ein Internat für z.b. schwer erziehbare Kinder zu stecken....hat mein Ex auch machen müssen nachdem es mit seinem Sohn immer mehr bergab ging (kein Respekt mehr vor den Eltern, hat gemacht was er wollte, gelogen, betrogen, geklaut usw.). Lass Dich nicht vom Jugendamt einwickeln wenn die meinen, das müsse mit Gesprächstherapien gehen, bei meinem Ex ging das über 2 Jahre so bis er und die Mutter endgültig mal sagten, sie können nicht mehr. Jetzt ist der Sohn auf dem besten Weg, wieder anständig zu werden und sucht sogar Rat bei seinen Eltern, aber in die Wohnung wieder aufgenommen wird er nicht, er muß lernen für sein Verhalten einzustehen und kommt dann in ein betreutes Wohnen. Ich wünsche Dir ganz viel Glück dabei!

ab 18. Lebensjahr.

Gar nicht, solange der/die Jugendliche noch in der Schule oder in der ersten Ausbildung ist. Solange sind Eltern unterhaltspflichtig. Rauswerfen dürfen sie demnach nur, wenn sie dem Kind eine Wohnung plus alle Kosten zahlen können

Rheinflip  23.03.2013, 22:41

Die Eltern dürfen auch sonst dem Nesthocker kündigen. Das wird kein Gericht verhindern.

birne58  23.03.2013, 22:53
@Rheinflip

Solange keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, müssen die Eltern weiter für den Unterhalt aufkommen. Ich befürchte, dass der Rausschmiss für sie teuer werden kann.

kodi1123  23.03.2013, 22:47

Rauswerfen dürfen sie demnach nur, wenn sie dem Kind eine Wohnung plus alle Kosten zahlen können

das wäre zu schön um wahr zu sein :D

Leijona  23.04.2013, 11:31
@kodi1123

Nun das ist das aktuelle Gesetz ;)

Ist das Kind in der Ausbildung oder aber hat keine und hockt nur zu Hause sind die Eltern unterhaltspflichtig, bis das Kind 25 ist. D.h. entweder den Nachwuchs zu Hause versorgen, oder wenn man es sich denn leisten kann, dann eine Wohnung finanzieren. Einfach vor die Tür setzen ist rein rechtlich nicht möglich.

Machen kann man es natürlich, aber dann kommen nette Konsequenzen auf einen zu ;)