Würdet ihr ein erwachsenes Kind mit Down-Syndrom von Zuhause 'rausschmeißen'?
Wenn ihr euch in folgende Lage versetzt: Ihr seid im Alter zwischen 45-60 Jahre alt und hättet ein bereits erwachsenes Kind im Alter von 23-24 Jahren, das Trisomie-21 hat.
In dem Fall hättet ihr Sohn/Tochter bereits mehrmals aufgefordert, sich eine Arbeit/Ausbildung und eine eigene Wohnung zu suchen.
Aber es ist nichts passiert und Sohn/Tochter ist es egal: Keine Lust, im Amt Anträge zu stellen / Bereits Schulden bei der Krankenkasse weil Beiträge nicht gezahlt werden / Im Internet werden Dinge bestellt und nicht gezahlt (auch hier gäbe es mindestens 10.000 Euro Schulden) und das Familienverhältnis ist einfach sehr schlecht.
Mal angenommen ihr müsstet diese Entscheidung innerhalb der nächsten 7 Tage fällen. Es ist also keine Zeit um eine andere Lösung zu finden. Würdet ihr Sohn oder Tochter 'rausschmeißen' oder weiterhin aushalten und finanzieren bis zum Lebensende?
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
11 Antworten
Was ist denn das für ein hanebüchener Bullshit? Ein junger Mensch mit dem Down-Syndrom Ist nur in den allerseltensten Fällen in der Lage, sich selbständig eine Ausbildung und oder Wohnung zu suchen. Oder irgendwelche Anträge zu stellen. Aus diesem Grund wird in der Regel mit dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Betreuung eingerichtet, die bei intakten Familienverhältnissen in der Regel von den Eltern ausgeübt wird. Zumindest ist das in unserer Familie so, und in den allermeisten Familien, die wir in dieser Konstellation kennen (und das sind viele!) ist das auch so. Und wenn unser Sohn im Internet Dinge bestellen sollte, die er nicht bezahlen kann, würde ich als gesetzliche Betreuerin darauf hinweisen, dass ich mit diesem "Geschäft" nicht einverstanden bin. Schon ist man aus der Nummer raus. Im Übrigen haben Erwachsene mit Down-Syndrom Anspruch auf Grundsicherung. Man muss sie also keineswegs "bis zum Lebensende finanzieren" Wenn es den von dir beschriebenen Fall tatsächlich gibt, (woran ich meine Zweifel habe) ist das ein Fall für das Vormundschaftsgericht. Denn dann ist dieser bedauernswerte Mensch überall besser aufgehoben als in der eigenen Familie.
Trisomie-Betroffene haben in der Regel einen anerkannten GdB. Wie hoch ist dieser?
Ist dieses Kind in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen?
Wenn nicht, wurde Antrag auf Grundsicherung gestellt?
Dieser Fall kann mit den wenigen vorhandenen Angaben nicht beantwortet werden. Denn Trisomie21 ist individuell mal mehr mal weniger stark ausgeprägt. Dementsprechend fällt der GdB aus und auch die Einschätzung, ob das betroffene Kind überhaupt als erwerbsfähig anzusehen ist.
Der/Die Behinderte scheint dringend einen Vormund zu brauchen.
Offziell gibt es zwar m.W.n. keine Vormundschaft mehr aber dann eben einen gesetzlichen Betreuer ...
Eventuell kommt auch ein Rausschmiß in Frage. Leider kann ich jedoch nicht beurteilen, inwieweit das einer behinderten Person zugemutet werden kann, da ich den Intellekt nicht einzuschätzen vermag.
Ich würde die Eltern mal kräftig in den Allerwertesten treten!
Bei einem behinderten Kind ist Unterstützung und Begleitung noch viel wichtiger als bei einem "normalbegabten" Kind. Und selbst dort ist es die Aufgabe der Eltern, das Kind in ein eigenständiges Leben zu begleiten.
Bei all dem, was du aufzählst, haben die Eltern sowas von komplett bei dieser Aufgabe versagt. Und das offensichtlich bereits 24 Jahre lang...
Eine sinnvolle Option wäre hier der Weg zu einer Sozialberatung, um zu schauen, ob und welche Stellen / Wohngruppen es eventuell gibt, wo Profis all das Versäumte nachholen und das "Kind" trotzdem noch eine Chance auf ein so weit wie mögliches selbstbestimmtes Leben bekommt. Und finanziell zuständig bleiben die Eltern sowieso, bis ihr Kind entweder 25 Jahre alt ist oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat...
Man kann m. W. einem solchen Menschen diese Entscheidung mit den nötigen Formalitäten nicht alleine überlassen. Dafür braucht man Unterstützung. Von daher halte ich deine Fragestellung für konstruiert. Auch, was nicht bezahlte Krankenkassenbeiträge betrifft: Ist das Kind überhaupt mündig, um selbst dafür zuständig zu sein?
Ich würde meinem Kind helfen, eine geeignete Wohngruppe oder ähnliches zu finden. Aber sicher nicht rauswerfen. Möglicherweise kämen da auch Konsequenzen auf mich zu, würde ich das machen.