Wann ist meine Probezeit vorbei?

5 Antworten

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit der
Aushändigung des Führerscheins (weicht das Aushändigungsdatum vom
Ausstellungsdatum des Führerscheins ab, so werden beide Daten im
Führerschein vermerkt).

Ist der Führerschein aus zeitlichen Gründen noch nicht gedruckt oder
wurde er fehlerhaft gedruckt oder werden die Prüfungen für verschiedene
Klassen zeitlich gestaffelt durchgeführt, kann anstelle des Führerscheins auch eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgehändigt werden, die für die bescheinigte Klasse als Erteilung der Fahrerlaubnis gilt (s. § 22 Abs. 4 FeV). Auch in diesem Fall beginnt die Probezeit mit dem Aushändigungstag.

Der Aushändigungstag ist also der erste Tag der Probezeit. Aber für dieFristberechnung ist gem. § 31 Abs.1 VwVerfG in Verbindung mit § 187 Abs. 1 BGB der Tag nicht mitzurechnen, wenn für den Beginn einer Fristein in den Lauf dieses Tages fallendes Ereignis maßgebend ist. D. h. die Berechnung der Probezeit beginnt erst am Tag nach der Aushändigung des Führerscheins.


Für das Ende der Probezeit kommt es dann auf § 188 Abs. 2 BGB an: Danach endet eine nach Jahren zu bemessende Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher durch seine Zahl dem Tage vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

Aushändigungstag: 12.08.2016 (sofern dir die Fahrerlaubnis an diesem Tag erteilt wurde bzw. die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt wurde).

Berechnungsbeginn: 13.08.2016

Ende der Probezeit: 12.08.2016

Nach § 2a StVG beträgt die Probezeit einmalig 2 Jahre (sofern diese aufgrund von Verkehrszuwiderhandlungen nicht verlängert werden muß).

siggibayr  30.11.2016, 09:08

Ende der Probezeit muß natürlich heißen: 12.08.2018

An deinem Datum wo du den Fürherschein bekommen hast nur 3 jahre später auser du hast den A1 oder AM gemacht dann nur 2 jahre

Mibalasmis 
Fragesteller
 29.11.2016, 17:31

Okay, Dankeschön :)

Also am 12.8.2019? (Ja doch, ich kann rechnen ^^")

fuji415  30.11.2016, 03:14

Probezeit beginnt nur mit A1 oder B mit AM nicht . 



Probezeit beginnt nur mit entweder A1 oder B mit der Klasse AM nicht . Und auch nicht mit BF17 weil das kein Füherschein ist der wird mit 16 / 18 erteilt . 

Und jedes Vergehen was ab 60 Euro nach sich zieht verlängert das um 2 Jahre 


2 Jahre  die reguläre Probezeit

zouap  29.11.2016, 17:35

3 jahre mitlerweile sind auch viele neue Fragen etc. dazugekommen :D 

Mibalasmis 
Fragesteller
 29.11.2016, 17:37
@zouap

Was denn jetzt? 2 oder 3?