unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeit?

4 Antworten

Hexle2 hat das wichtigste eigentlich schon geschrieben. Da hier wirklich viele, schlicht falsche Dinge transportiert werden nochmals eine kurze Darstellung der Rechtslage:

Nach deutschem Arbeitsrecht fallen zeitlich der Kündigungsschutz und die Probezeit zwar zusammen, haben aber rechtlich unterschiedliche Ansätze.

Kündigungsschutz hat ein Arbeitnehmer der mehr als sechs Monate in einem Betrieb arbeitet in dem (rechnerisch) mehr als zehn Vollzeit Arbeitnehmer tätig sind. Besteht Kündigungsschutz, hat dies zur Folge, dass der Arbeitgeber im Falle der Kündigung und wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht, im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens die Kündigung begründen muss. Dies bitte nicht verwechseln mit den formalen Anforderungen an eine Kündigung. In der Kündigung selbst muss definitiv keinerlei Begründung stehen. Dies unabhängig davon ob Kündigungsschutz besteht oder nicht (Ausnahme Ausbildungsverhältnis).

Die Probezeit dient der Erprobung und fällt naturgemäß mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz zusammen. Die Probezeit wird vereinbart, schlicht um eine kürzere als die gesetzliche Grundkündigungsfrist zu haben. Die verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit muss allerdings ausdrücklich vereinbart werden oder sich etwa aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Es kann ausreichen, wenn in einem Arbeitsvertrag überhaupt von Probezeit gesprochen wird. Ohne die Erwähnung der Probezeit gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist.

Zeitlich fallen Probezeit und Wartefrist zusammen und werden daher oft durcheinandergewürfelt. Praktische Bedeutung hat dies etwa in einem Kleinbetrieb, also in einem Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeitmitarbeitern. Wird wirksam eine Probezeit vereinbart beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Auch nach Ablauf der Probezeit ist ohne Begründung eine Kündigung möglich. Der Arbeitgeber muss nach der Probezeit eben nur die Grundkündigungsfrist einhalten. 

Wen es interessiert anbei ein Link der dies nochmals auf den Punkt bringt

http://www.kanzlei-mudter.de/kuendigungsschutz.html

Ohne Probezeit bedeutet nur das der Arbeitgeber im Fall einer Kündigung, oder wenn du selber kündigen möchtest, die längeren gesetzlichen Fristen eingehalten werden müssen.

Und die Kündigung muss natürlich auch begründet sein, was im Falle einer vereinbarten Probezeit nicht der Fall wäre.

Einen direkten "Kündigungsschutz" gibt es nur bei Behinderten und Schwangeren zum Beispiel.

Natürlich heißt das nicht das du im Falle einer unberechtigten Kündigung nicht trotzdem eine Kündigungsschutzklage einreichen kannst. Dazu hast du 3 Wochen Zeit nach Ausspruch der Kündigung.

Und dein voriges Dienstverhältnis wird nicht mit auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet da die Unterbrechung wohl zu lang war.

 

Das Kündigungsschutzgesetz greift nach sechs Monaten wenn der Betrieb mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte hat.

Ob Du eine Probezeit hast oder nicht, spielt keine Rolle. Bei dieser gibt es nur die Möglichkeit der verkürzten Kündigungsfrist.

Wenn es sich also nicht um einen Kleinbetrieb handelt, greift das Kündigungsschutzgesetz bei Dir ab 1. Juli 2017

Eine Probezeit müsst SCHRIFTLICH im Vertrag festgehalten sein. Es gelten also die ganz normalen Kündigungsfristen nach § 622 BGB

keine Probezeit, aber was ist mit dem Kündigungsschutzgesetz? habe ich schon Kündigungsschutz?

@minomaus2907

Kündigungsschutz gibt es nur in größeren Betrieben. Der Arbeitgeber muss in JEDEM Fall die Kündigung begründen.

@DerHans

ab 10 Personen oder ??? aber zählen meine ersten 5 Monate vom letzten Jahr ?

@minomaus2907

Das sind jetzt 20 Personen. Aber es gilt die letzte Einstellung.

@DerHans

@DerHans, 

Es gelten also die ganz normalen Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Das war nicht die Frage.

Das sind jetzt 20 Personen

Seit wann? Habe ich da etwas verpasst? Meines Wissens greift das Kündigungsschutzgesetz wenn der Betrieb mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte hat.

@DerHans

Das sind jetzt 20 Personen.

Woher hast Du denn diese geradezu "unglaubliche" Neuigkeit?!?!

Im Ernst: Dass ist selbstverständlich falsch!

@Familiengerd

Woher hast Du denn diese geradezu "unglaubliche" Neuigkeit?!?!

Das habe ich auch schon gefragt. Diese Frage wird er uns aber nicht beantworten (können).

@Hexle2

Hatte ich leider erst nach meinem eigenen Kommentar "mitbekommen".

@Familiengerd

Hatte ich leider erst nach meinem eigenen Kommentar "mitbekommen".

Ist mir auch schon öfter passiert ;-))

Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen dass @DerHans uns bestimmt keine Antwort geben wird (wie immer).