Habe ich ein Gewohnheitsrecht auf meinem teil des Laubenganges wenn meine Sachen dort seit acht Jahren stehen und ich es plötzlich wegschaffen soll?

14 Antworten

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Es ist so, dass wir seit acht Jahren in einer Mietwohnung wohnen. Auf
unserer Etage sind fünf Mietparteien ansässig. Das Treppenhaus bzw. der
Aufzug ist in der Mitte des Ganges, so dass keiner bei uns vorbei laufen
muss. Es ist auch so, dass man diese Sachen vom Hof bzw. von den
anderen Häusern aus nicht sehen kann.

Irrelevant.

Seit beginn an haben wir einen Schuhschrank, eine Sitzbank und einen
kleinen Tisch dort stehen. 3/5 des Weges sind frei, so dass man mit
einem Rollator durch laufen könnte. Jetzt plötzlich nach acht Jahren
sollen wir alles wegräumen. Angeblich Verkehrssicherungsprüfung!

Die Nutzung einer nicht im Mietvertrag enthaltenen Fläche ist unzulässig, und kann zur Abmahnung respektive Kündigung führen. Der Flur / Gang ist Gemeinschaftseigentum der WEG, und eine Nutzung als Ablage grundsätzlich nicht statthaft. Zudem ist der Vermieter verpflichtet (und haftbar), die Fluchtwege durchgängig frei zu halten. Insbesondere das Einbringen brennbarer Gegenstände ist hier bereits ausreichend, um bei einer Begehung zu einer Abmahnung mit Fristsetzung zu führen.

Kann ich mich erfolgreich dagegen wehren?

Nein.

Greift hier das Gewohnheitsrecht?

Nein. Das exisitiert ohnehin nur sehr begrenzt, und im Mietrecht/Baurecht schlicht überhaupt nicht, weil es dort de facto keinerlei rechtsfreie respektive nicht geregelte Räume gibt.

Der Vermieter muss sogar dafür sorgen, dass dort nichts rumsteht, da der Weg durchs Treppenhaus als Fluchtweg dient und frei zu sein hat. Du hast keinerlei Mittel dagegen vorzugehen!

da habt ihr aber Glück gehabt, dass das 8 Jahre lang gutgegangen ist!

Laubengänge gehören zum Gemeinschaftseigentum und dürfen nicht vom Mieter einer Wohnung einfach so "mitmöbliert" werden.

Bei der Verkehrssicherheitsprüfung wurde festgestellt, das die verbleibende Breite nicht ausreicht, wenn Gefahr im Verzuge ist, z.B. bei Brand für die Löschmannschaft + Gerät.

Gewohnheitsrecht wird dir hier nicht weiterhelfen

Das wirst du wegräumen müßen aus Gründen z.B.  der Brandsicherheit und der evt. blockierten Fluchtwege. Nur weil das bisher keiner bemerkt hat ist daraus noch kein Gewohnheitsrecht abzuleiten.

Vielen Dank für die schnellen Antworten. 

Ich hätte auch keine Probleme damit es wegzuräumen. Ich empfinde das ganze jedoch als Diskriminierung weil einige Sachen bei anderen Mietern weiterhin geduldet werden sollen. Kann ich auf Gleichbehandlung bestehen??

Ps: Was Brandschutz betrifft: Im Winter sollen keine Bänke und Tische im Laubengang stehen, heisst für mich, das es im Sommer stehen darf.  Brandschutz im Winter ja, im Sommer nein.