Ich habe seit 1998 ein vom Vormieter genehmigtes Gartenhaus stehen,der neue Vermieter den wir seit 10 Jahren jetzt haben will das ich es entferne,muß ich das?

7 Antworten

Ja ich habe eine Genehmigung vom Vormieter,allerdings steht da der
Zusatz drin das dieser es zu jeder Zeit kündigen kann.Da es ein
Mehrparteien Haus ist  hat seit jeher jede Wohnung seinen eigenen
Gartenplatz ,steht aber nicht im Mietvertrag.Ich benutze meinen seit 34
Jahren,eine andere Dame seit 1945 schon.

Grundsätzlich besteht auch, wenn der Vermieter das Gartenhaus (bauliche Veränderung der Mietsache) genehmigt hat, bei Mietvertragsende seitens des Mieters eine Rückbaupflicht in den Ursprungszustand. Weiter kann eine Rückbaupflicht z.B. einer vorgenommen baulichen Veränderung durch den Vormieter auch auf den jetzigen Mieter übergehen.

Generell übernimmt bei Kauf der neue Vermieter den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten oder auch Nebenabreden.

Im deutschen Mietrecht kann man sich nicht auf ein jahrelanges Duldungs- oder Gewohnheitsrecht berufen.

Die Frage hier dürfte sein, ob mietvertraglich tatsächlich ein Anspruch auf die Nutzung eines Gartenanteils besteht oder nicht. Wenn diese Nutzung des Gartenanteils und die Genehmigung des Gartenhauses tatsächlich lediglich vom Vormieter erteilt wurde, ist sie nicht einmal das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde.

Aber selbst wenn die Genehmigung vom Vorvermieter erteilt wurde, kann diese Vereinbarung jederzeit vom Vorvermieter oder auch vom jetzigen Vermieter (da er diese Nebenabrede übernommen hat) aufgekündigt werden.

Sofern eine vertragliche Regelung zur Gartennutzung, die auf den neuen Vermieter übergegangen ist besteht, hätten Sie Anpruch auf das Fortbestehen der zugesicherten Nutzung der Aufbauten; sonst nicht.

Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.

Hast Du die Genehmigung der Vorvermieters schriftlich?

Wenn nicht kann der jetzige Vermieter verlangen das Du die Laube abreißt, auch wenn er es 10 geduldet hat.

Was, wenn überhaupt, ist vertraglich zur Gartennutzung vereinbart?

Symodi 
Fragesteller
 21.12.2016, 11:42

Ja ich habe eine Genehmigung vom Vormieter,allerdings steht da der Zusatz drin das dieser es zu jeder Zeit kündigen kann.Da es ein Mehrparteien Haus ist  hat seit jeher jede Wohnung seinen eigenen Gartenplatz ,steht aber nicht im Mietvertrag.Ich benutze meinen seit 34 Jahren,eine andere Dame seit 1945 schon.Mein jetziger Vermieter will mich einfach raus ekeln,weil er den Teil wo ich wohne abreißen möchte um einen riesigen Neubau aufzustellen und da kam jetzt die Aktion mit dem kleinen Gartenhaus.

Der Vermieter muß ein Gartenhaus genehmigen, nicht der Vormieter. Ohne Genehmigung muß du es entfernen.

Symodi 
Fragesteller
 21.12.2016, 11:46

Hätte er das dann nicht bei Vertragsabschluß,also als er das Grundstück kaufte,machen müßen? Entweder genehmigen oder verbieten?