Wann bekomme Spätschichtzuschlag?
Hallo, ich habe eine Frage. Meine Spätschicht geht von 14:45 Uhr bis 23:30 Uhr, aber bekomme das gleiche Gehalt wie wenn ich Frühschicht mache(6:00 Uhr - 14:45 Uhr)?
Ist das normal oder wie verstehe ich das? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
3 Antworten
Eigentlich ist das nicht normal.
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag?
Zur Nachtarbeit finden sich Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Arbeitszeitgesetz).
Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.
Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen.
Damit besteht nur für Nachtarbeit ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge. Für diese Zuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz Regelungen zur Steuerfreiheit (Zuschläge nach § 3b EStG).
Ausführliche Informationen zur Nachtarbeit (mit einem Beispiel zur Höhe der Zuschläge für Nachtarbeit und Spätarbeit aus einem Tarifvertrag)
Hier solltest Du alle notwendigen Informationen finden: