Wann bekomme ich ein Beschäftigungsverbot in meiner Schwangerschaft?
Hallo, ich arbeite im Einzelhandel in einem Kaufhaus und verkaufe Lautsprecher (15kg). Unsere Firma denkt, dass wir mehr verkaufen, wenn wir den ganzen lieben langen Tag nur stehen. Wir haben keine Sitzmöglichkeit, keinen Pausenraum.. unser Personal WC befindet sich 5 Etagen unter mir und ich arbeite 9 Std am Tag. Im Lager stehen bis zu 3 m Höhe unsere 15 kg schweren Lautsprecher, die wir bei Verkauf runterholen müssen mit einem einfachen Tritt. Da ich fast 6 Stunden am Stück alleine am Stand bin, habe ich auch niemanden, der mir helfen könnte, den Lautsprecher runter zu holen ( ich musste schon einen Kunden mit ins Lager nehmen, der sich die Ware selber geholt hat) Schön ist es auch, dass ich nun kommenden Sonntag arbeiten darf, obwohl ich gelesen habe, dass das nicht erlaubt ist in der SS. Mein Arbeitgeber weiß bescheid und hat mir einen Plastikhocker hingestellt, wo mir nicht nur Rücken, sondern auch Po weh tut!!
Ich habe vorhin alles mit meinem Arzt besprochen, geschweige den zusätzlichen Anzeichen wie Müdigkeit, Übelkeit und mein hormonelles Chaos, ob er mich für eine Woche mal krank schreiben kann, dass ich mal etwas ausruhen kann. Die Antwort war ich seihe nicht krank sondern schwanger und ich soll mich nicht so haben, andere Frauen meistern noch viel mehr! Wo ich das Beschäftigungsverbot angesprochen habe hat er nur mit der Hand gewinkt und gesagt, er seihe dafür nicht zuständig.. Ich hab meine Arbeit immer gerne gemacht, aber jetzt macht mir mein Körper ein Strich durch die Rechnung, aber ich werde angeguckt, als ob ich vom Mond komme wenn ich meinem Chef sage: hallo, das ist gesetzlich aber nicht erlaubt
Steht mir überhaupt ein Beschäftigungsverbot zu? Ich hab angeboten, ob ich von zu Hause was machen kann oder vielleicht nicht so lange arbeite, aber wurde alles nur belächelt :(
3 Antworten
Jede schwangere Arbeitnehmerin ist sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt, schau mal hier:
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/64e51451218cf392d0731b55914b4980/mutterschutzgesetz-data.pdf
Zunächst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.
Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).
Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.
Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Bitte, gerne!
Hallo,
war das Dein Hausarzt, der Dich nicht krank schreiben wollte oder der Frauenarzt?
Ich bin selber schwanger u arbeite im Büro. Ich habe erst vor kurzem mein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich habe keine körperliche Arbeit machen müssen so wie Du es tust, aber ich hatte von Anfang große Probleme in der Schwangerschaft (Schmerzen, Infektionen, Blutungen etc.). Ich habe echt alles mitgenommen. Mein Hausarzt sagte, ich müsste zu Hause bleiben. Meine Frauenärztin sagte, es ginge dem Baby gut, ich wäre ja nur schwanger u nicht krank u sie könnte mir deshalb kein BV geben. Es hat mich dann auch noch psychisch belastet.
Jedenfalls hat meine Ärztin vor einigen Wochen nachgegeben, weil sie Anhang meiner Werte u meines Aussehens sehen konnte, dass bei mir gar nichts mehr geht.
Du hast körperliche Belastung, musst stehen, schleppen u sollst noch Regale hoch klettern? Sorry, aber ich kann den Arzt nicht verstehen. Ich glaube nicht, dass Du nicht auf Regale oder Leitern klettern darfst. Ich würde dringend mit Deinem Frauenarzt sprechen oder den Arzt wechseln. Versuche Dir zur Not auch mal Rat bei Deiner Krankenkasse zu holen.
Ich hatte mit unserer Personalabteilung auch vor einigen Wochen ein Aufklärungsgespräch u dort hieß es, dass ich nicht auf Leitern klettern darf im z.B Kopierpapier aus dem Regal zu holen. Außerdem wurden mir Überstunden untersagt.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiter helfen.
Viele Grüße
Danke für deine Antwort. <3
Ihr verwechselt Äpfel mit Birnen.
Für die schwangerengerechte Beschaffenheit des Arbeitsplatzes ist der Frauenarzt nicht zuständig!
Dafür hat der Arbeitgeber zu sorgen und ist durch das Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet.
Mein Arbeitgeber interessiert es null.. Wir sind 4 MA in Deutschland, in einem anderen EU Land angestellt,.. denen interessiert es nicht, man kommuniziert per Mail und bekommt null Antwort :(
Wechsel den Frauenarzt. Meiner hat mich gleich zu beginn gefragt, ob ich schwer heben muss und ein Attest brauche. Ich glaube 15 Kilo darfst du nicht mehr tragen.
Lieben Dank !