Wann bekomme ich ein Beschäftigungsverbot in meiner Schwangerschaft?

3 Antworten

Jede schwangere Arbeitnehmerin ist sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt, schau mal hier:

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/64e51451218cf392d0731b55914b4980/mutterschutzgesetz-data.pdf

Zunächst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Mimiililii 
Fragesteller
 02.11.2016, 18:44

Lieben Dank !

Truth82  02.11.2016, 17:42

Hallo,

war das Dein Hausarzt, der Dich nicht krank schreiben wollte oder der Frauenarzt? 

Ich bin selber schwanger u arbeite im Büro. Ich habe erst vor kurzem mein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich habe keine körperliche Arbeit machen müssen so wie Du es tust, aber ich hatte von Anfang große Probleme in der Schwangerschaft  (Schmerzen, Infektionen, Blutungen etc.). Ich habe echt alles mitgenommen.  Mein Hausarzt sagte, ich müsste zu Hause bleiben. Meine Frauenärztin sagte, es ginge dem Baby gut, ich wäre ja nur schwanger u nicht krank u sie könnte mir deshalb kein BV geben. Es hat mich dann auch noch psychisch belastet. 

Jedenfalls hat meine Ärztin vor einigen Wochen nachgegeben, weil sie Anhang meiner Werte u meines Aussehens sehen konnte, dass bei mir gar nichts mehr geht. 

Du hast körperliche Belastung, musst stehen, schleppen u sollst noch Regale hoch klettern? Sorry, aber ich kann den Arzt nicht verstehen. Ich glaube nicht, dass Du nicht auf Regale oder Leitern klettern darfst. Ich würde dringend mit Deinem Frauenarzt sprechen oder den Arzt wechseln. Versuche Dir zur Not auch mal Rat bei Deiner Krankenkasse zu holen. 

Ich hatte mit unserer Personalabteilung auch vor einigen Wochen ein Aufklärungsgespräch u dort hieß es, dass ich nicht auf Leitern klettern darf im z.B Kopierpapier aus dem Regal zu holen. Außerdem wurden mir Überstunden untersagt.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiter helfen. 

Viele Grüße 

Mimiililii 
Fragesteller
 02.11.2016, 18:01
@Truth82

Danke für deine Antwort. <3

isebise50  02.11.2016, 18:42
@Truth82

Ihr verwechselt Äpfel mit Birnen.

Für die schwangerengerechte Beschaffenheit des Arbeitsplatzes ist der Frauenarzt nicht zuständig!

Dafür hat der Arbeitgeber zu sorgen und ist durch das Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet.

Mimiililii 
Fragesteller
 02.11.2016, 19:46
@isebise50

Mein Arbeitgeber interessiert es null.. Wir sind 4 MA in Deutschland, in einem anderen EU Land angestellt,.. denen interessiert es nicht, man kommuniziert per Mail und bekommt null Antwort :(

Wechsel den Frauenarzt. Meiner hat mich gleich zu beginn gefragt, ob ich schwer heben muss und ein Attest brauche. Ich glaube 15 Kilo darfst du nicht mehr tragen.