wann beginnt mein KFZ teilkasko?
Hallo @ all,
habe mal eine frage an euch.
habe heute mein auto versichert. KFZ-Haftpflicht, sowie Teilkasko.
wann beginnt meine teilkasko? wenn ich mein ersten beitrag zahle oder ist sie jetzt schon gültig. habe gestern ein auto gekauft und es wurde heute von meiner frau angemeldet. auf dem rückweg von der zulassungstelle zu uns, muss man eine baustelle durchquären, da es keinen anderen weg gibt.
meine frau fuhr und hat auf einmal einen steinschalg abbekommen. scheibe riss. ob es von dem vordeermann kam oder nicht, frau sagte keine ahnung.
Meine versicherung sagte mir: "Ne, Ne, wir ahften nicht dafür, Sie haben nur ein vorläufigen versicherungsschutz und das ist die haftpflicht, beinhaltet nicht die Teilkasko."
Nun stellt sich mir die frage, wieso die nicht haften wollen, ja mir ist bekannt ist scheiße, dass der fall sofort am selben tag passiert, jedoch bin ich seit 6 jahren schadenfrei und es ist mein erster schaden.
ich freue mich über einige antworte.
5 Antworten
Genau aus diesem Grunde stellt man einen Antrag zum gewünschten Versicherungsschutz, bevor man das Auto abholt! Mit der EVB-Nr. gibt's tatsächlich nur vorläufigen Versicherungsschutz für die Kraftfahrthaftpflicht. Man kann (und sollte!) daher, wenn man nicht rechtzeitig zur Antragstellung kommt, sich eine vorläufige Deckungszusage für die Kasko erteilen lassen. Darauf hätte Dich Dein Makler oder Vertreter hinweisen müssen.
Leider wurde marcmarc2003 ein Opfer eines Vergleichsportales !
Wenn du das Angebotsdokument (für die Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung) mit deiner Unterschrift bestätigt hast und der Versicherung dies vorliegt, ist die Vereinbarung gültig, und zwar ab dem Moment, wo du dort mit entsprechendem Datum unterschrieben hast (bzw. es unterschrieben zur Post gegeben hast). Die Versicherung muss dann für die Reparatur aufkommen (ja nach Selbstbeteiligung). Du kannst die Scheibe auch reparieren lassen, indem du der Werkstatt deine Versicherungsnummer in die Hand drückst und sie sich darum kümmern. Wenn du noch diese vorläufige Sache laufen hast, musst du dich wohl noch etwas gedulden (bis es unter Dach und Fach ist) und dich auf ein wenig Hin und Her einstellen.
Theoretisch schon. Ohne Haftpflicht bekommt man ja ein Auto gar nicht zugelassen, insofern sollte sie schon einstehen (Teilkasko inbegriffen). Aber wie das eben mit Versicherungen so ist... Erst recht mit den Günstigen. Die sind auch nur solange attraktiv, bis man mal einen Schaden hat.
Am Besten googelst du mal nach der Problematik, bist sicher nicht der Erste mit sowas. Aber wie schon gesagt, wird sicherlich nicht einfach. Mit einem Anwalt wärst du auf der sichereren und stressfreieren Seite. Aber ob das lohnt... Vielleicht kommst du besser, die Scheibe einfach auf deine Kosten ausbessern zu lassen.
Wenn du das Angebotsdokument (für die Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung) mit deiner Unterschrift bestätigt hast und der Versicherung dies vorliegt, ist die Vereinbarung gültig,
Für die Haftpflichtversicherung stimmt das. Bei der Kaskoversicherung tritt der Versicherungsschutz erst ein, wenn Du den Versicherungsschein hast, es sei denn, die Versicherung gibt Dir auch für die Kaskoversicherung eine vorläufige Deckungszusage.
Würde mir stinken. Ich würde gleich wieder kündigen. Oder erst mal damit drohen. Auf dem Rechstweg wirst Du wahrscheinlich gar nicht viel machen können. Der Nachteil bei den Direktversicherungen ist halt, dass da keine Beratung statt findet. Da kann man zwar gut drauf verzichten - aber manchmal bringt es doch ein Problem mit sich.
Wie man sieht kann man auf die Beratung eben doch nicht verzichten !
Einem Versicherungsmakler/Vertreter wäre das nicht passiert, der fragt üblicherweise sofort danach welche Deckung gewünscht wird und erstellt die EvB entsprechend.
Eine kleine Chance besteht wenn das Fahrzeug wieder beim gleichen Versicherer eingedeckt wurde und der vorherige Vertrag auch TK beinhaltete, dann könnte man mit dem Versicherer in Dialog treten.
Also vertrag wurde bei check24
Da kann ich bloß dazu sagen, Selbst Schuld !
Ein Versicherungsmakler hätte nicht nur bei der Erstellung der EVB nach dem gewünschten Versicherungsschutz gefragt ( macht das Internet halt nicht ) sondern dazu auch die gewünschte Vorläufige Deckung dazu eingeholt.
Und einen günstigeren Vertrag gefunden !!
mit Vertragsschluss ist die teilkasko gültig !
Nein. Lies mal die Antwort suzisorglos.
also heißt es, die versicherung muss dafür grade stehen richtig? mfg
Nein, es sei denn , Du hattest auch für die Kaskoversicherung eine vorläufige Deckungszusage.
Also vertrag wurde bei check24 gemacht und wir haben die vertragsunterlagen per Mail erhalten. Ich musste nichts unterschreiben. Uns wurde nuritgeteilt von check24 das die vhb ca ende Dezember Anfang Januar uns die Police zusenden wird. dauert so lange da alle Versicherungen wechseln. Also besteht doch bei uns der vertrag oder?