Muss der Duschsitz beimauszug ab? Vermieter fordert neue Fliesen da durch zwei gebohrt

5 Antworten

Das Anbringen des Duschsitzes, sogar mit Zustimmung des Vermieters, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Dass dazu Löcher in die Fliesen gebohrt werden mussten, ebenso. Vertragsgerechter Gebrauch ist mit der Mietzahlung abgegolten. Ich sehe deshalb keine Pflicht zum Schadenersatz. Wenn der Vermieter den Abbau des Duschsitzes fordert, ist dem nachzukommen. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart vor der Anbringung. Wer hat den Sitz finanziert? Die Kranken- bzw. Pflegekasse?

Überlegenswert wäre, ob evtl. die Haftpflichtversicherung den "Schaden" reguliert.

Naja, klar muss der ab, und die Löcher mindestens FACHGERECHT geschlossen, was in einer Nasszelle wegen Dichtigkeit definitiv nicht einfach mit Verfüllen getan ist. Da würde und könnte ich als Vermieter auch drauf bestehen, denn das ist teuer. Ist doch logisch, dass der Vermieter mit dem Sitz nichts zu tun hat...

Die Wartung muss sie so tragen, wie es im Mietvertrag vereinbart ist...

Mit dem Wasserschaden hat sie nichts zu tun, soll er die Schuld Deiner Mutter beweisen...

Der Vermieter kann auf Vertragserfüllung beim Auszug bestehen. Jedoch ist es andererseits ratsamer, sich zusammenzusetzen, um einen modus vivendi zu finden. Erspart im Ernstfall mitunter beträchtliche Kosten.

Den Rückbau des Duschsitzes kann der Vermieter fordern und auch den Ersatz der Fliesen, wenn sie denn beschädigt sind.

Die Wasserflecken sind aus meiner Sicht normale Gebrauchsspuren. Rotwein wäre schlimmer;-)

Zur Heizungswartung, die muß sie nur anteilig für ihren Nutzungszeitraum und entsprechend dem vertraglich vereinbartem Umlageschlüssel.

Kann er darauf bestehen die komplette Dusche neu zu Fliesen wenn zwei kaputt sind?

@Andree2

Wenn passende Fliesen nicht mehr vorhanden sind evtl.