Türdurchbruch bei einer tragenden Wand in einer Eigentumswohnung?

3 Antworten

Wenn es in tragenden Wänden keine Türen geben dürfte, hätte so manche Wohnung zu wenig Türen.

Es kann aber sein, dass der Vorbesitzer beim Einbau der Tür Fehler gemacht hat. Wenn man Türen in tragende Wände einbaut, muss das Mauerwerk drumrum besonders abgestützt werden.

Vielleicht fragst Du einmal jemanden, der das gut beurteilen kann, z. B. einen Bausachverständigen.

TanjaCr 
Fragesteller
 26.03.2017, 16:43

Danke das ist ein sehr gutes Argument :)

Da wird es jetzt rechtlich erst einmal schwierig ohne nähere Details.

Zunächst müsstest Du erst mal in den Verträgen und Regularien der Eigentümergemeinschaft nachsehen ( lassen ), ob einseitige Änderungen an der grundlegenden Bausubstanz des Wohnhauses überhaupt laut deren Regularien gestattet wären, oder zumindest von allen Miteigentümern mindestens  zustimmungspflichtig gewesen wären.

Zudem gehe ich hier weiters davon aus, dass für Änderungen an tragender Bausubstanz in solch einem Fall auch gleichzeitig ein baustatisches Gutachten der Durchführung an sich nebst ( sofern statisch überhaupt genehmigungsfähig ) in der Ausführung / Stützstablilisierung überhaupt möglich / genehmigt war.

Der Haken an der Sache allgemein ist nun der Notwand der Beauftragung von Fachleuten wie z.B. einen Statiker / Bausachverständigen und wahrscheinlich auch eines Anwaltes im Fachbereich Baurecht. Diese Leute musst Du dann allerdings ERST mal selbst bezahlen. :-(

Daher sind hier halt erst mal 3 Fragen zu klären :

 - durfte der Durchbruch alleine baustatisch mit den passenden Stützmassnahmen überhaupt am Gebäude vorgenommen werden, um grundlegend bauhandwerklich genehmigungsfähig zu sein.

 - durfte der Durchbruch im Sinne der Eigentümergemeinschaft nach o.g. Kriterien  in deren MÖGLICHER Zustimmung dann vorgenommen werden.

 - hat der ausführende Vorbesitzer dieser Wohnung die beiden genannten Kriterien erfüllt und bekam von BEIDEN Stellen dabei jeweils grünes Licht incl. statische / fachkundige Bauabnahme für diesen Durchbruch ?

Eine weitere Frage für Dein Interesse könnte dann noch sein, ob schon beim Kauf der ETW ersichtlich war, dass es Dein geschildertes Problem da bereits mit einkalkuliert in den Preis der ETW schon gab und zudem auch rechtzeitig VOR Kauf darauf entsprechend DEUTLICH hingewiesen wurde.

TanjaCr 
Fragesteller
 26.03.2017, 17:09

Hallo, Danke für die sehr ausführliche und vor allem verständliche Antwort.

Der Vorbesitzer hat wohl Eigenmächtig gehandelt, so wurde mir das gestern gesagt.

Gewusst habe ich davon nichts, ich dachte die Wohnung ist so geschnitten und es wäre alles richtig so.

Auch der Makler hat mir davon nichts gesagt,ich weiß gar nicht ob er was davon wusste.

Ich kann mich da jetzt wohl auf einen Spießrutenlauf einstellen:(         Das wurde mir gestern schon ganz klar angedroht :(

Parhalia2  26.03.2017, 17:27
@TanjaCr

Dann lasse Dich am besten so kurz wie möglich Bau-sachverständig und anwaltlich erst mal vorberaten bzgl. Rückbaukosten incl. Material, Arbeitskosten und Entsorgung nebst Kosten für die jeweiligen juristischen / baufachlichen Berater.

Sammle alle Rechnungen von allen Fachleuten incl. notwendiger Revovierungsarbeiten nach dem Rückbau in Deiner WHG. und frage den Anwalt gleich, OB und dann WIE Du diese Kosten auf zivilrechlichem Wege vom Vorbesitzer oder Makler ( wenn der nachweislich davon wissen können musste ) zurückfordern / einklagen kannst.

Versuche bis dahin die Eigentümergemeinschaft Deines Wohnhauses zumindest erst mal zu beschwichtigen mit der primären Einlassung des schnellstmöglichen Rückbaus nach Deinen finanziellen Möglichkeiten unter fachlich korrekter Ausführung.

Parhalia2  26.03.2017, 17:31
@Parhalia2

Nachtrag:

Sprich' aber noch mal mit der Eigentümergemeinschaft, ob es in derem Sinne KEINE Möglichkeit der Beibehaltung besagten Durchbruches gibt.

Wende dich ebenfalls an einen Anwalt

TanjaCr 
Fragesteller
 26.03.2017, 16:42

Danke ich denke das werde ich auch tun müssen :(