Wagen Halter und Besitzer?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentümer ist die Person die das Fahrzeug gekauft hat / geschenkt bekommen hat / geerbt hat.

Besitzer ist die Person die das Fahrzeug aktuell im Besitz hat (also z.b. damit gerade durch die Gegend fährt).


Halter ist die Person die in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist.

Versicherungsnehmer ist die Person auf die das Fahrzeug versichert ist.

Diese 4 Personen können identisch sein, es können aber auch 4 verschiedene Personen sein - aber nur dem Eigentümer gehört das Fahrzeug.

Es kann sogar so sein, dass eine weitere andere Person die KFZ-Steuer bezahlt.


Natürlich wird bei der von dir geschriebenen Konstellation der Verdacht vorhanden sein, dass dir auch das Fahrzeug gehört. Dieser Verdacht lässt sich aber ja dann ganz einfach durch Bestätigung der Schwiegermutter (im Optimalfall mit Vorlage eines Kaufvertrages) widerlegen.
 

KsCaptainHook 
Fragesteller
 06.11.2016, 22:38

Das ist genau die Antwort die ich mir erhofft habe, erstmal danke dafür! Ja ein Kaufvertrag ist vorhanden der belegt das sie Eigentümer ist! sprich wenn das der Fall sein sollte aus irgendwelchen Gründen könnten die nichts dagegen unternehmen? LG

Dann bist Du als Halter im Kfz-Schein eingetragen? Es muß ja aber auch noch einen Kfz-Brief geben und in dem ist in der Regel auch der Eigentümer des Fahrzeuges eingetragen! Dann würde normalerweise auch die Vorlage des Kfz-Briefes ausreichen, um nachzuweisen, wem das Fahrzeug gehört!

In den Fall bist du der Halter (derjenige, auf dem das Auto zuerkannt ist) und auch der Besitzer (derjenige, der das Auto tatsächlich benutzt). Und es wird schwer sein nachzuweisen, dass das Auto tatsächlich jemand anderem gehört (=Eigentum)

KsCaptainHook 
Fragesteller
 06.11.2016, 21:30

Wenn der Wagen nachweislich ihr gehört (Kaufvertrag) und er auf mich zugelassen ist, gehört er rein rechtlich ihr? !

SaVer79  06.11.2016, 21:33

Man könnte behaupten, dass sie dir das Auto geschenkt hat....Wenn du darüber hinaus auch noch die laufenden Kosten trägst, spricht zumindest einiges dafür

Weil mein Vater meinte mal wer den Brief hat dem gehört der Wagen auch wenn ich jetzt als Halter eingetragen wäre?!

Lieber KsCaptainHook,

dann hast du noch nicht den Hinweis in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 gelesen, der da lautet:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Der Kaufvertrag beinhalltet den Eigentümer des Fahrzeugs!

Gruß siola55

... das war vor <Europa so. Heute steht doch klar und deutlich in diesem der Hinweis, daß der Halter nicht der Eigentümer der Kiste ist.

Merke: Andere Nachweise müssen her. Viel Glück.