Wäre diese Art von Lack im Straßenverkehr erlaubt?

6 Antworten

Erlaubt wäre das zweifellos. Ich kann mein Auto ja auch 2mal am Tag umlackieren oder bei einem Mercedes Smart 17x die farbigen Paneele, solange die richtigen Kennzeichen dran sind kann niemand kann etwas dagegen sagen. Möglicherweise dürfte die Farbe jedoch nicht während der Fahrt plötzlich wechseln um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu verwirren.

Solange jedoch andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, die Umrisse des Autos klar erkennbar sind und die Oberfläche Unfallsicherheit und Fußgängerschutz nicht beeinträchtigt werden, wüßte ich keinen Grund den Farbwechsel zu verbieten.

Ich sehe übrigens durchaus Marktchancen dafür, für Ölscheichs die schon alles haben oder extrem gepimpte US-Pickup Trucks.

Aber selbstverständlich. ;-)

Vorausgesetzt natürlich, die ganzen Farben die du generieren kannst, passen in das Feld R der Zulassungsbescheinigung Teil I. Dort ist nämlich auch die Farbe des Kfz aufgeführt.

Da in den Papieren die Farbe ebenfalls vermerkt ist könnt ich mir vorstellen dass es nicht zulässig wäre...

Die Zulassungsvorschriften sind da eher allgemein gehalten und verbieten Lackierungen, die andere Autofahrer irritieren könnten. Im Einzelfall wurde bislang entschieden, dass voll verspiegelte Lackierungen (z.B. auch Chromfolie oder spiegelnde Goldfolie) sowie alle selbstleuchtenden Farben (fluoreszierende Farben) sowie reflektierenden Farben verboten sind.

Ob die von dir geschilderte Farbe als "irritierend" eingestuft wird, müsste dann erst noch entschieden werden, sofern sie sich weiter verbreitet.

Hm.

Da frag am besten mal den Gesetzgeber.

Der währe für deine Frage sicherlich der richtige Ansprechpartner.

Aber nur mal so nebenbei:

Ein Fahrzeug wird auch über die Farbgebung definiert.

Schönen Tag noch.

latinlover68  13.01.2019, 06:46

Nee. Ich kann meinen alten Bock doch 2mal am Tag neu lackieren wenn ich möchte? Solange dieselben Kennzeichen dran sind kümmert das keine Sau

latinlover68  13.01.2019, 06:55
@frida001

Erlaubt wäre das zweifellos. Wenn ich bei einem Mercedes Smart 17x die farbigen Paneele tausche, solange die richtigen Kennzeichen dran sind kann niemand kann etwas dagegen sagen. Möglicherweise dürfte die Farbe jedoch nicht während der Fahrt plötzlich wechseln um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu verwirren.

Solange jedoch andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, die Umrisse des Autos klar erkennbar sind und die Oberfläche Unfallsicherheit und Fußgängerschutz nicht beeinträchtigt werden, wüßte ich keinen Grund den Farbwechsel zu verbieten.

Ich sehe übrigens durchaus Marktchancen dafür, für Ölscheichs die schon alles haben oder extrem gepimpte US-Pickup Trucks.

frida001  13.01.2019, 07:23
@latinlover68

Sorry, aber wenn du ALLES weißt, warum stellst du hier ne Frage???

Verstehe ich nicht.

Aber vielleicht bin ich auch nur zu dumm.

Schnarchix  13.01.2019, 08:56
@latinlover68
Ich kann meinen alten Bock doch 2mal am Tag neu lackieren wenn ich möchte?

Selbstverständlich, wenn du auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 2x am Tag ändern lässt.

latinlover68  13.01.2019, 08:58
@frida001

Nein das stimmt nicht, Du hattest natürlich recht. Schnarchix hat die Lösung:

"Selbstverständlich, wenn du auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 2x am Tag ändern lässt".

lkwtrottel  13.01.2019, 09:06
@Schnarchix
Selbstverständlich, wenn du auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 2x am Tag ändern lässt.

Änderungen der Farbe müssen erst bei der nächsten An-Ummeldung oder im Zuge anderer Eintragungen vorgenommen werden.

Schnarchix  13.01.2019, 08:59

Deine Antwort ist korrekt. Man braucht aber gar nicht den Gesetzgeber fragen, es reicht schon ein Blick in die ZulassungsbescheinigungTeil I.