Anstecklichter im Straßenverkehr erlaubt?

Hier ein Bild von meinem Fahrrad mit den Lichtern  - (Gesetz, Licht, Straßenverkehr)

7 Antworten

Die sind erlaubt. Es gab allerdings mal eine Zeit, und das ist noch nicht so lange her, da musste man einen Dynamo und die entsprechenden Lampen am Fahrrad haben. Diese Dynamopflicht für Fahrräder wurde aber 2013 gekippt.

Grundlegend galt früher die Eingruppierung der Zulässigkeit von Akku-Beleuchtung für Fahrräder bis 10 Kilo Leergewicht als zulassungskonform.

Da die heutige LED-Technologie aber deutlich effizienter und heller als damalige LED oder Halogen-Akkuleuchten für das Fahrrad arbeitet, so sieht man an diesen billigen Discount- / oder Baumarkträdern ( oder auch hochwertigen Bikes ) ohne Schutzbleche und werksseitiger fester Beleuchtung doch auch hier mal wohlwollend bei hinreichend hellen Stecklichtern über alte Normungen der StVZO hinweg, wenn sie wenigstens :

 - hell genug sind

 - nicht blenden im Gegen- / oder Nachfolgeverkehr

 - nicht blinken, sondern konstant leuchten im regulären Betrieb auf öffentlichen wegen. ( gilt für Fahr- / wie Rücklicht )

Das ist aber nur eine Art TOLERANZ der regionalen Pomizeibehörden unter dem Leitmotto : " Besser DAS , als garnichts ", wenn es o.g. 3 Hauptpunkte zumindest erfüllt.

Warum sollte das nicht erlaubt sein, Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung ist mittlerweile StVO zugelassen. 

wieso sollten sie nicht erlaubt sein?

hätte es selber es so gemacht, natürlich fest am rahmen...

Sofern sie ein Prüfzeichen haben, sind sie erlaubt.