Arbeitsscheinwerfer am Auto zulässig?

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Wie "windydogs" schon schrieb "Ja, darf man"

Ein Arbeitsscheinwerfer benötigt keinerlei Zulassung, da er nicht der bauartgenehmigungspflicht nach §22a StVZO unterliegt. Der darf beim Betrieb des Fahrzeuges im öffentlchen Verkehr eh nicht betrieben werden.

Ein Arbeitsscheinwerfer dient dazu, die Arbeitsstelle auszuleuchten.

z.B. Rückseite am Dach einen Lkw und der beleuchtet die Ladefläche

Dazu kann selbstverständlich ein genehmigter Scheinwerfer (am besten eignet sich ein Nebelscheinwerfer) als auch einer ohne Genehmigungszeichen (LED Balken ...) verwendet werden.

Du musst nur beachten, dass die Befestigung dem Stand der Technik entspricht dass er nicht zweckentfremdet benutzt werden kann.

Z.B. dass er sich mit dem Fernlicht zusammen einschaltet und als Zusatzfernlicht fungiert.

Separat schaltbar !

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, darf man.....

§ 52 ( 7 ) StVZO.....

  Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Ich habe sowas auf dem Dach von meinem Defender, Einzelabnahme und nur freigegebene Scheinwerfer. Vorsicht bei Fahrten ins Ausland, da gibt es wieder andere Regeln.

Darf ich somit am Straßenverkehr teilnehmen wenn diese auf meinem Dach Mithilfe eines Trägers montiert sind?

Nein ein Schweinwerfer aus dem Baumarkt ist nicht erlaubt. Du bräuchtest eine Betriebserlaubnis/ABE/Gutachten/Prüfzeichen oder was auch immer, dass du diesen Scheinwerfern auf dein Fahrzeug montieren darfst. Hast du nicht somit illegal.

TransalpTom  08.10.2018, 23:24

Falsch !

Ein Arbeitsscheinwerfer muss nicht bauartgenehmigt sein.

Ich habe es mehrfach schon gesehen, es scheint wohl zulässig zu sein.

Aber irgendwelche Baumarkt-Funzeln würde ich mir nicht drauf setzen, ein Alptraum wenn sich so ein Ding währen der Fahrt löst und einen Unfall verursacht. Also nur Leuchten mit K-Prüfzeichen bzw. ABE.