Während während der Ausbildung geheiratet, Steuerklasse?

3 Antworten

Ich würde eure beiden Steuerklassen auf 4 & 4 lassen.

Das Finanzamt bekommt vom Standesamt gemeldet, dass du verheiratet bist, und ändert die Steuerklasse auf 4.

Das ist der Standard, und es gibt bei euch (noch) keinen Grund davon abzuweichen.

Überhaupt gibt es heutzutage wenig Konstellationen, in denen es sich wirklich lohnt, von Steuerklasse 4 abzuweichen.

Ihr werdet dann die Lohnsteuerklassen IV/IV bzw. III/V haben, wobei sich, wenn du in der Ausbildung bist, bei dir ohnehin nicht bemerkbar machen wird, da das Aubildungsgehalt idR. so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird.

Ich weiß nicht wieviel dein Mann verdienen wird, aber die Lohnsteuerklassenwahl hat zwar unterjährig eine Auswirkung auf den Nettolohn (z. B. verdient man bei der LSt.-Klasse III unterjährig deutlich mehr), allerdings sollte man die Kombi III/V nur wählen, wenn man weiß, dass man, wenn man die Einkommensteuererklärung macht, entsprechend hohen Werbungskosten und Sonderausgaben hat, damit man nicht nachzahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Schnarchnix  11.07.2020, 13:26

Soweit mir bekannt, trägt das Finanzamt nach Heirat standardmäßig IV / IV ein.

Eine andere Konstellation bekommt man erst auf Antrag.

quelinian  11.07.2020, 13:29
@Schnarchnix

Mhm. Ich rate sowieso auch jeden zu IV/IV und es auch dabei zu belassen, weil dann alle immer große Augen machen, wenn sie nachzahlen müssen :)

Und wovon werdet Ihr zukünftig leben?

Wer finanziert Euren Lebensunterhalt? Welches Einkommen wird Dein Mann erzielen?

Kläre welche Steuerklassen derzeit beim Finanzamt vermerkt sind ..... nach Anerkennung der Eheschließung müssten es IV / IV sein.

Eine Steuerklassenänderung bringt maximal dann erwas, wenn Dein Mann ein Einkommen deutlich über der steuerfreien Grenze verdient.

Schnarchnix  11.07.2020, 13:20
Und wovon werdet Ihr zukünftig leben?
Wer finanziert Euren Lebensunterhalt? Welches Einkommen wird Dein Mann erzielen?

Was tut das zur Sache? Was geht uns das an?

Falls der Ehemann Nicht-EU-Ausländer ist, sind diese Fragen Sache der Ausländerbehörde. Wenn ihm die Einreise erlaubt wurde, kannst du davon ausgehen, dass alles geklärt ist.

Falls der Ehemann EU-Ausländer ist, gehen diese Fragen sowieso weder uns noch die Ausländerbehörden etwas an.

Und nun zurück zur eigentlichen Frage.