Vorzeitige Auszahlung aus späterem Erbe?

8 Antworten

Das muss bei einem Notar gemacht werden, der auf Erbrecht spezialisiert sein sollte, ohne Notar geht so etwas nicht. Wir haben vor einigen Jahren einen identischen Fall in der Familie gehabt und entsprechend geregelt.

Von einem "normalen" Notar, den wir vorher gefragt hatten, erhielten wir die Auskunft, das dies nicht möglich sei.

Ich habe schon einmal auf eine ähnliche Frage geantwortet (da war das Geld für die Immobilie schon geflossen und man wollte es nachträglich schriftlich festhalten) und zitiere mich hier mal selbst, damit ich nicht alles doppelt schreiben muss:

Wenn Ihr alle einig seid, wie Du schreibst, kann man das selbstverständlich absichern.Das wäre dann nicht über eine Schenkung oder eine "Erbvorauszahlung" (das gibt es nicht), sondern über einen "Erbverzicht" oder "Erbvergleich gegen Abfindung". Lies mal hier:

http://www.erbrecht-heute.de/Erben-Vererben/Erbvorauszahlungen-vereinbaren.html

Zwingend erforderlich ist hierzu natürlich eine eingehende Beratung
bei einem Notar, am besten bei einem, der sich auf Erbrecht
spezialisiert hat.

und

Dein Bruder erhält € 100.000 vorab und erklärt gleichzeitig in dieser Höhe einen Verzicht auf das ihm später zustehende Erbe.

Beispiel: Es stehen im Erbfall € 300.000 zur Verfügung, also für jeden 150.000. Der Bruder bekommt jetzt 100.000 (nicht als Erbvorauszahlung, das ist nicht zulässig), und erklärt einen Verzicht in dieser Höhe auf das zukünftige Erbe. Wenn jetzt der Erbfall eintritt erhältst Du 150.000 und Dein Bruder 50.000 (150.000 ./. 100.000). Ein spezialisierter Notar kann dir das genau erklären.

Genauso haben wir es vor längerer Zeit gemacht, wir hatten einen identischen Fall in der Familie, wo ein Erbe einen größeren Betrag für eine Baufinanzierung vorab erhalten sollte, aber die anderen Erben nicht benachteiligt werden sollten. Der Notar hat einen entsprechenden Vertrag aufgesetzt und inzwischen ist der Erbfall eingetreten und alles wie gewünscht abgelaufen.

Es gibt natürlich das mögliche Risiko, dass Eure Mutter ihr eigenes restliches Geld noch verbraucht/verbrauchen muss und im Erbfall nicht mehr genug zur Verfügung steht, um den Erbverzicht "auszugleichen". Aber dazu könnt Ihr den Notar fragen. Die genauen Zahlen sollte man hier nicht ausbreiten.

Wenn der genannte Fall eintreten könnte, wäre der Vorschlag von @agentharibo auch eine Möglichkeit. Der Vorteil wäre, dass Du und Deine Schwester im Erbfall einen Anspruch an Euren Bruder auf Euren 2 x 1/3 Anteil an dem Darlehen geltend machen könntet. Zur Absicherung wäre dafür auch die Grundschuld zu empfehlen.

So eine Regelung geht aber auch nicht ohne Notar und das ist auch besser so.

1. Ist eine notarielle Beurkundung hier überhaupt nicht erforderlich

2. Schuldet die Mutter ihren Kindern weder Rechenschaft noch einen Ausgleich, wenn sie einem Kind den Bau seines Hauses ermöglicht und den anderen nicht.

@imager761

Was sollen denn diese Anmerkungen?

Hier wurde eine Frage gestellt und ich habe diese sachlich korrekt beantwortet.

1. Selbstverständlich bleibt es jedem unbenommen, beliebige Vereinbarungen auch ohne notarielle Beurkungung zu schließen. Besonders bei Erbschaften ist es aber unbedingt anzuraten, diese notariell beglaubigen bzw. sich notariell beraten zu lassen, um sicher zu gehen, keine unwirksamen Vereinbarungen zu treffen.

2. Ob die Mutter ihren Kindern Rechenschaft schuldet, ist nicht Gegenstand der Frage. Es geht hier um eine Vereinbarung, die die
Geschwister mit der Mutter gemeinsam einvernehmlich schließen wollen.

Deine Mutter könnte auch ein Darlehen hingeben und es im Grundbuch deines Bruders als Grundschuld eintragen lassen. Ein schriflicher Darlehensvertrag wäre auch denkbar (Darlehen verjähren erst nach 30 jahren). Im erbfall gehört der Anspruch daraus allen Beteilligten gleichermaßen.

Wenn jeder eine Kopie erhält kann man sich auch teure Notargebühren ersparen.

Eine Absicherung über Grundschud wäre aber sicherer, falls der Bruder das Haus verkauft, ist evtl. kein Vermögen mehr da, um das Darlehen zurück zu zahlen.

Wie kann meine Schwester und ich sicher gehen, dass diese Summe auch im Erbfall wirklich rausgerechnet wird.

Garnicht :-O Es bleibt allein eurer Mutter überlassen, ob sie darüber überhaupt ausdrücklich ein Ausgleichs- bzw. Anrechnungspflicht im Erbfall verfügt.

Lebzeitig ist sie in der Verfüngung ihres Vermögens nämlich völlig frei und schuldet lebzeitig wie von Todes wegen keine Gleichbehandlung ihrer Kinder :-)

Täte sie das nicht, etwa durch testamentarische Verfügung, bleiben Schenkungen nach 10 Jahre ohne Ansatz; innerhalb dieser Frist käme eine Pflichtteilsergänzung in Betracht, sofern euer tatsächliches Erbe ohne die Schenkung weniger hergäbe als der dazu hälftige Wert mit lebzeitiger Schenkung, wobei die ab dem zweiten Jahr alljährlich um 1/10 abschmelzen würde.

G imager761

Du hast jetzt nur einen Teil der Familiensituation geschildert: Rein theoretisch könnte der "verheiratete Bruder mit Kind" (?) vor der Mutter sterben. Dadurch ändert sich die Erbfolge. In dem Fall wärt ihr mit der Grundschuld zu euren Gunsten besser beraten. Dann solltet ihr das Thema Familienstreit abdecken. Wer kann abschätzen, was zB 50.000 € in x Jahren wert sind, verlangt ihr im Streit dann Zinsen vom Bruder.? Was geschieht wenn Mama ins Pflegeheim muss und von dieser Seite müssen von euch Forderungen erfüllt werden. Hat Mama vielleicht selbst ein Haus, das bereits jemand von den Geschwistern übernehmen will, dann könnte man es über diesen Weg regeln. 

Alles Fragen, die ihr am besten selbst bei einem Notar oder Anwalt klärt.

ja, am bBesten mit einem Anwalt und dann höchstwahrscheinlich Notariell beurkunden lassen. Da kennt sich ein Fachanwalt sicher am Besten aus.