Haupt und Nebenerben?

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Ohne Aufforderung müssen die zwei Töchter gar keine Information herausrücken.

Wenn ihnen keiner auf die Finger schaut, könnten sie sogar versuchen, sämtliche Kosten des Erbfalls aus dem finanziellen Teil der Erbmasse zu begleichen.

Die Enkel haben Auskunftsrechte:
https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles_zum_Erbrecht/Auskunftspflichten_im_Erbrecht

Diese Rechte durchzusetzen bedarf es anwaltlicher Beratung. Wenn ich die Frage richtig interpretiere, gibt es bereits Streit ums Erbe. Da ist ein Gang zum Anwalt unumgänglich. Sofort - bevor ein Teil beiseite geschafft ist.

Erbschein beantragen und bei der Bank Auskunft verlangen hat ja cg1967 schon erwähnt. UND KONTOAUSZÜGE. Damit lässt sich ggf. nachweisen, dass sich die Mütter zu Unrecht bedient haben, was dann auch strafrechtlich relevant wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Nachlassgericht will eine Aufstellung sämtlicher Vermögenswerte, inkl. Möblierung des Hauses, Kunstgegenstände, Konten, Aktiendepots, etc.

Daraus wird eine mögliche Erbschaftssteuer berechnet.

Sollten die Enkel volljährig sein, können sie von ihren Müttern detaillierte Nachweise verlangen, wie die Kontostände zum Todeszeitpunkt ausgesehen haben.

Kommen die Mütter der Aufforderung nicht nach, kann der Rechtsweg beschritten werden.

Das Nachlassgericht will eine Aufstellung sämtlicher Vermögenswerte, inkl. Möblierung des Hauses, Kunstgegenstände, Konten, Aktiendepots, etc.

Quatsch. Das Nachlassgericht will eine pauschale Wertangabe zum Nachlass, dies aber nur, wenn, wie hier wegen Immobilien nötig, ein Erbschein beantragt wird.

Daraus wird eine mögliche Erbschaftssteuer berechnet.

Dafür ist das Finanzamt zuständig.

Falsch: Das Nachlassgericht ist weder mit Wertermittlung noch Auszahlungen oder gar Besteuerung des Nachlasses befasst. Die Vermögensangaben dienen lediglich der Berechnung von Gebühren, etwa der eines Erbscheins.
Und Miterben sind untereinander nicht zur Auskunft verpflichtet mithin auch nicht auf dem Rechtsweg dazu zu zwingen.

Meine Frage daher, gibt es eine Frist die die zwei Töchter einhalten müssen bis sie das Finanzielle an die Enkelkinder überweisen/aufteilen?

Meinem Wissen nach nicht. Jeder Erbe ist für sich selbst verantwortlich.

Und wie erfahre ich wie hoch das Erbe ist wenn die Töchter dies uns nicht preisgeben?

Indem du einen Erbschein beantragst (beim Nachlassgericht oder beim Notar), damit zur Bank gehst und Auskunft forderst. Außerdem kannst du von den Töchtern die Errichtung eines Inventars fordern.

Da du dich nicht auszukennen scheinst empfehle ich dir eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, dem du die näheren Umstände schildern kannst. Nimm dazu das Testament mit.

Falls minderjährige Enkel Erben geworden sind, deren Mutter ebenfalls Erbin ist, wäre noch über eine Ergänzungspflegschaft nachzudenken.

Meine Frage daher, gibt es eine Frist die die zwei Töchter einhalten müssen bis sie das Finanzielle an die Enkelkinder überweisen/aufteilen?

Nein. Zunächst müssen alle Nachlassforderungen beglichen sein um zu wissen, wie hoch der Auszahlungsbetrag überhaupt ist. Bis dahin kann man einen Vorschusss geltend machen.

Und wie erfahre ich wie hoch das Erbe ist wenn die Töchter dies uns nicht preisgeben?

Durch Einsichtnahme in die Kontounterlagen oder aus der sog. Erbfallmeldung der Bank, deren Aufstellung der Salden aller geführten Konten der Erblasserin am Todestag, die man als Miterbe schon selbst vornehmen muss.

Erbschein beantragen und damit zur Bank gehen.