Wird ein von Eltern bei Lebzeiten gezahltes Geld an Kinder beim Erben mit eingerechnet?

5 Antworten

Jeder kann grundsätzlich mit seinem Vermögen zu Lebzeiten verfahren, wie er möchte.

Es kann ggf. entsprechende Vereinbarungen (oder Auflagen) zur Anrechnung auf ein späteres Erbe/Pflichtteil/Vermächtnis geben - das kann auch dann testamentarisch verfügt sein; auch kann das eine Rolle bei Pflichtteilergänzungsansprüchen spielen (bis zu 10 Jahre vor dem Erbfall).

Es wäre hier besser gewesen, man hätte schon bei den Schenkungen entsprechend klare Vereinbarungen getroffen.

Das erspart hinterher eine Menge Ärger (für die Erben) - oder man macht das absichtlich nicht, damit sich die Erben zerstreiten sollen...

tast8856 
Fragesteller
 24.04.2017, 14:44

Die Mietzahlung wird vom 3. Sohn als nötig erachtet, nicht als Schenkung. Ist das richtig?

DerSchopenhauer  25.04.2017, 06:48
@tast8856

Eine gezahlte Miete ist keine Schenkung - aber eine völlig überhöhte Miete kann ggf. teilweise als Schenkung/Voraberbe betrachtet werden - das muß im Einzelfall genau geprüft werden.

DerSchopenhauer  25.04.2017, 07:13
@DerSchopenhauer

Um das klar zu stellen:

Wenn der Erbfall eintritt, dann müssen grundsätzlich aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Vermögen die Pflichtteile bedient werden.

Diese Schenkungen spielen nur dann eine Rolle, wenn Erben einen Pflichtteilergänzungsanspruch stellen; diese Möglichkeit ist deshalb gegeben, weil man durch Schenkungen die Pflichtteile senken oder sogar sich völlig vermögenslos machen kann.

Nach deutschem Recht ist es aber grundsätzlich nicht zulässig, einen Pflichtteilsberechtigten völlig zu enterben - das könnte man theoretisch durch die Schenkungen erreichen.

Die 10-Jahres-Frist (die anrechenbare Schenkung schmilzt jedoch für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall verstrichen ist um 1/10) dient eben dazu, das Enterben eines Pflichtteilsberechtigten zu verhindern und ihm wenigstens noch die Möglichkeit zu geben, einen Teil des Nachlasses zu erhalten.

"Alle das gleiche erhalten" --> das ist generell so rechtlich nicht vorgesehen; grundsätzlich kann der Erblasser nach Belieben seinen Nachlass verteilen; hierbei sollten sinnvollerweise aber die Pflichtteile berücksichtigt werden.

Nur die Pflichtteile selbst, die sind für alle Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich gleich hoch, es sei denn, daß vorher bereits Vereinbarungen getroffen wurden, ob ein Teil bereits mit Schenkung/Voraberbe abgegolten ist oder ob der Pflichtteilsberechtigte auf einen Teil oder auf den gesamten Pflichtteil verzichtet.

Das Erbrecht kennt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Erblasser waren lebzeitig in der Verfügung ihres Vermögens völlig frei und schulden keinen Ausgleich von Todes wegen.

Wenn du 15.000 EUR geschenkt bekamst, ist das eben nicht mehr dem Vermögen des Schenkers zugehörig und bleibt außer Ansatz.

Wenn B3 sein Eigentum an seine Eltern vermietet und die den Mietzins akzeptieren, ist das deren Sache.

Wenn B2 regelmäßig in dankbarer Anerkennung von Hilfe und Pflege oder als Ausgleich von Schenkungen an die Geschwister allmonatlich regelmäßig eine Geldsumme bekam, was kümmert es dich?

Geerbt wird, was übrig bleibt.

G imager761


Schenkungen zu Lebzeiten bleiben grundsätzlich erstmal unberücksichtigt.
Hol die einen Anwalt und lass dich beraten. Möglichkeiten gibts, aber die sind von Fall zu Fall unterschiedlich

Das wäre doch absurd, man darf Kindern beschenken. Größere Summen mit Überweisung etc... werden aber berücksichtigt, wenn der Erblasser es im Testament erwähnt. Wenn Jemand klagt erst Recht.

Das sind ja nette Familienverhältnisse!

Ich hatte 2 Schwestern. Meine beiden Schwestern waren 'gut' verheiratet, wie man so sagt. Mir ging es finanziell manchmal nicht so gut. Eine Schwester hatte 2 Söhne, ich hatte einen Sohn, die andere Schwester hatte keine Kinder.

In einer Phase mit finanziellen Schwierigkeiten lieh mir meine Mutter 20,000 DM, zinslos. Als nach vielen Jahren der Erbfall nach unserer Mutter eintrat, wurde das Darlehn von meinem Erbteil natürlich abgezogen. Das hätte ich nicht anders gewollt. Ausserdem hatte unsere Mutter noch ein Legat in gleicher Höhe für jeden ihrer Enkel festgelegt, das wurde von allen Familienmitgliedern fraglos akzeptiert, obwohl man sagen könnte, dass dadurch der Erbteil für den Familienzweig mit 2 Söhnen ziemlich viel höher war als der für den Familienzweig ohne Kind.

Es wird kaum gehen, dass jeder gleich viel erhält, denn im Laufe des Lebens erhält mal einer etwas, mal der andere.