Bin vorbestraft wegen Drogenhandel, wollte ein Schankwirt Gewerbe anmelden. Ist es mit mein Vorstrafen möglich, habe aktuell noch 2 jahre Bewährung?

2 Antworten

Für eine Gaststätte genügt ja keine Gewerbeanmeldung, man braucht zusätzlich eine Gaststättenerlaubnis. Im Antragsverfahren musst du u.a. ein Führungszeugnis vorlegen. Daraus erkennt das Gewerbeamt deine Vorstrafe und fordert sich die Gerichtsakte an. Und aus der BTM-Sache wird man dir die für das Gaststättengewerbe notwendige Zuverlässigkeit absprechen und die Erlaubnis versagen.

Für eine Boutique oder einen Blumenladen wäre das unerheblich. Für eine Gaststätte ist das aber ein KO-Kriterium.

Denkbar schlechte Voraussetzung für eine Gewerbeerlaubnis!