Vorladung wegen Diebstahl, was bedeutet das genau?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist vermutlich eine Vorladung zur Polizei ... da muss man tatsächlich nicht hin ..... aber spätestens zum Gerichtsprozess muss der Angeklagte erscheinen (und wird notfalls auch vorgeführt)

nur als Tipp .... geh da hin, hör Dir die Vorwürfe an und entscheide dann, ob Du etwas dazu sagen möchtest oder leiber doch erst vorher mit einem Anwalt sprichst .....

angeben musst Du nur die Daten zur Person ....

Also verpflichtet bist du nicht der Anzeige nachzukommen, besser wäre es aber schon zu seiner Tat Stellung zu beziehen, kann sich unter anderem auch strafmildernd auswirken. (bereuen nicht vergessen, aber authentisch,kommt immer gut) Wenn du der Vorladung der Polizei nicht folgen möchtest, was auch dein gutes Recht ist, dann brauchst du beim Fernbleiben keinerlei Konsequenzen befürchten. Denn: Eine Vorladung ist wie eine Einladung, wo du frei entscheiden kannst.

Anders sieht es aus, wenn du jetzt eine Vorladung vom zuständigen Amtsgericht erhälst, dann bist du schon verpflichtet zu dem Termin zu erscheinen, denn im Falle deines unberechtigten bzw. unentschuldigten Fernbleibens kann dir die polizeiliche Vorführung drohen und dann kann es sein, das die Polizei bei dir an der Haustür klingelt und dich zum Gericht bringt.

Aber siehe es doch mal so: Du hast geklaut und wurdest von einem Zeugen dabei erwischt. Da lohnt sich das leugnen der Tat nicht, zumal es ja auch bestimmt Videomaterial von dem besagten Tag gibt und die Wahrheit vor Gericht (im Falle einer möglichen Verhandlung) immer besser klingt, als das wehemente abstreiten oder leugnen.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Jetzt kommt erstmal die alte Leier:

Klauen ist nicht grade so toll, und wenn du erwischt wirst, tja, selber schuld.

Aber da ich hier nicht nur ein Moralapostel bin:

unter anderem, das bedeuted, dass man es dir dieses eine Mal nachweisen konnte. Aber es könnte ja genau so gut sein, dass du schon viel öfters geklaut hast, und eben nur dieses eine Mal erwischt wurdest..

meines Wissens musst du nicht zu dieser Vorladung, da du ja das Recht auf Schweigen hast. Ich glaube, dass ist nur eine Möglichkeit, dass alles anders darzustellen. ;)

Aber da ich kein Anwalt bin, kann ich dir das nicht 100%ig sagen.

Musst hingehen. Aber ausser NAmen und Geburtsdatum musst Du nichts sagen, da man sich nicht selbst belasten muss. Anwalt wäre nicht so schlecht.

Das "u.a. am" steht immer drin. Und NATUERLICH musst Du zu der Vorladung. Ansonsten kann es passieren, dass ein Haftbefehl auf Dich ausgestellt wird, und dann hast Du ein richtiges Problem.

turalo  19.11.2012, 20:05

Man muß nicht zu einer Vorladung erscheinen. Es ist wohl besser, aber man MUSS nicht.

hankey  19.11.2012, 20:07
@turalo

Ja ... ok. Man muss nicht, aber man sollte. Vor allem dann, wenn man in flagranti erwischt wurde und die Schuld klar auf der Hand liegt.