Vorladung von der Polizei bekommen

10 Antworten

Hallo Tschck..: Um die Angelegenheit zu klären, würde ich Dir in Deinem eigenen Interesse raten, möglichst bald zu der besagten Polizeistelle zu gehen. Wie schon beantwortet, erfährst Du erst dort den Grund ! Vielleicht hat Dich ein Kumpel -oder sonst wer- in irgendeine Angelegenheit mit reingezogen, - wer weiß ? - Also folge so bald wie möglich dieser Vorladung, sonst erfolgt ein gerichtlicher Beschluß, den Du dann nicht mehr ignorieren kannst ! Außerdem würde man in diesem Fall Dein Verhalten schon als "verdächtig" einstufen. - Erst wenn Du die polizeiliche Aussage hast, kannst Du überlegen, was zu tun ist. - Folge der Vorladung möglichst schnell - und bleib´ auf jeden Fall cool !

Tschck44 
Fragesteller
 13.01.2015, 19:16

der termin ist nächsten donnerstag erst.. die spannung steigt. können die am telefon nicht schon sagen,worum es geht? ich geh ja sozuzsagen total unvorbereitet dahin.. wieso haben die im brief nichts erwähnt :-/

Advising  13.01.2015, 21:51
@Tschck44

Hallo "Tschck44": Ich kann Dich gut verstehen, dass Du Dich jetzt (um die Uhr) damit beschäftigst. - Probleme, welcher Art auch immer, müssen so schnell wie möglich zu einer Lösung geführt werden, sonst wird man "krank"! Dir bleibt deshalb nichts anderes übrig, als den Termin am Donnerstag abzuwarten. - Niemand wird Dir von der Dienststelle telefonisch eine Auskunft geben, da man ja nicht feststellen kann, wer anruft ! Man wird die Sachlage persönlich vor Ort mit Dir klären wollen, und keinesfalls telefonisch. - Natürlich kannst Du auch morgen (Mi.) schon zu dieser Polizeistelle gehen und meldest Dich dort wegen des Vorgangs. Es wird immer jemanden dort geben, der Dir auch Deine Fragen beantwortet. - Nur, Du mußt persönlich dort vorsprechen. Erwähne vielleicht vorab, dass Du Donnerstag keine Zeit für dieses Gespräch hast. - Hierfür wird man mit Sicherheit Verständnis zeigen - und Du weißt morgen schon, worum es überhaupt geht ...!

jurafragen  14.01.2015, 11:59

Um die Angelegenheit zu klären, würde ich Dir in Deinem eigenen Interesse raten, möglichst bald zu der besagten Polizeistelle zu gehen

Tja, jeder vernünftige Anwalt rät davon ab. Ohne Aktenkenntnis keine Aussage.

Wenn Du es genau wissen willst, gehst Du hin. Dort machst Du folgendes: Du gibst auf Nachfrage Deine Personalien an. Ab da hörst Du nur zu, was Dir vorgeworfen wird. Du machst keine Aussage zur Sache!

Dann weißt Du zumindest schon mal, worum es geht und kannst Dein weiteres Vorgehen planen.

Advising  14.01.2015, 13:57

Hallo Robert: Deine Empfehlung auf Befragen nichts auszusagen, könnte als Anwendung vielleicht bei einem beteiligten Verkehrsunfall gelten. - Hier geht es aber um den Verdacht des Betrugs! Wer hierzu schon bei der ersten Polizeivernehmung eine Stellungnahme ablehnt, - macht sich verdächtig ! Die Weitergabe des Sachverhalts von der Polizei dann an die Staatsanwaltschaft, dass sich der "Verdächtige" hierzu nicht äußern möchte, veranlaßt diese, einen Gerichtstermin festzulegen. - In einem solchen Fall, sicherlich keine gute Ausgangsposition des "Verdächtigen" auch gegenüber dem Richter !

RobertLiebling  14.01.2015, 15:51
@Advising
Wer hierzu schon bei der ersten Polizeivernehmung eine Stellungnahme ablehnt, - macht sich verdächtig

Vielleicht in Taka-Tuka-Land. Hierzulande sind Strafverfolgungsbehörden und Justiz an Recht und Gesetz gebunden. Das Schweigen gegenüber der Polizei stellt kein Einräumen der Tat dar und darf von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht nicht als Eingeständnis der Tat gewertet werden. Siehe dazu auch BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65 (https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1965-10-26/5-StR-415_65) oder BGHSt 32, 140, 144.

Unser Commu-Freund R. Liebling hat scheinbar über seinen TV-Fernkurs nicht die Schwere eines Vergehens oder gar Verbrechens berücksichtigt, oder nicht begriffen! Er erwähnt hier Paragraphen, die in diesem Fall keinerlei Anwendung finden sollten. Hier geht es doch nicht um Mord oder Totschlag, sondern lediglich um den Verdacht des Betrugs ! In einem solchen Fall schon gleich mit einem RA bei der Polizei zu erscheinen, ist geradezu absurd, wie ein anderer vorgeschlagen hat. Ebenso der Ratschlag von L., am besten nichts auszusagen ! Der Fragesteller hat doch hier unmißverständlich zu erkennen gegeben, dass er sich keinerlei Schuld bewußt ist. - Warum deshalb schon bei einer "Bagatelle" die schwersten Geschütze auffahren, gleich mit RA zu erscheinen, bzw. nichts aussagen zu wollen. Hiermit verhärtet sich doch nur der Verdacht einer Schuld oder Mitschuld !!! Trifft dies möglicherweise zu, und hat er vorsorglich seinen RA hierüber schon vor Aussage bei der Polizei informiert, dann braucht er sicherlich Beistand. - Auch letztlich vor Gericht keine Aussage zur Sache machen zu wollen, wird sich in einem solchen Fall für den Beklagten nur negativ auswirken! Jeder erfahrene RA würde nicht anders reagieren .....

Auf dem schreiben steht bestimmt auch eine Tel.-Nr.

Warum rufst du da nicht einfach an?

Haste irgendwelche Geschäfte Gemacht und vergessen etwas zu bezahlen?

Wenn du hingehst wird dir eröffnet worum es geht. Oder du nimmst gleich nen Anwalt und der nimmt Akteneinsicht. Denk halt ggf. daran, dass du bei der Polizei keinerlei Angaben machen musst, viele reden sich erstmal um Kopf und Kragen weil sie alles abstreiten wollen.

RobertLiebling  13.01.2015, 18:55
Oder du nimmst gleich nen Anwalt und der nimmt Akteneinsicht.

Diese Ausgaben kann man sich vorerst noch sparen.

Starciel  13.01.2015, 18:58
@RobertLiebling

Wenn man es schafft bei der Polizei dann wirklich keine Angaben zu machen schon. Für mach einen wäre es gut investiertes Geld gewesen, ggf, nicht alleine dort zu erscheinen.