Vorladung als Zeuge wegen Betrug, Grund ist mir nicht bekannt

9 Antworten

Du mußt auf jeden Fall hin. Wenn du nicht gehst, wirst du on der Polizei geholt. Das Gericht hat keinen Grund, dir den Sachverhalt zu erklären. Das Gericht oder wer immer dich als Zeugen benannt hat, hat Fragen an dich. Die mußt du beantworten. Aus den Fragen wird sich der Sachverhalt ergeben, soweit er dich betrifft.

Du bekommst Verdienstausfall, Kilometergeld und ggf. weiteres, lies hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugengeld

Emil69 
Fragesteller
 27.05.2014, 19:27

Vielen Dank, das leuchtet ein...

Dieser Vorladung musst Du folgen,erscheinst Du nicht vor Gericht kannst Du zwangsvorgeführt werden,und entstandene Kosten für eine Terminverschiebung musst Du tragen.In einer Vorladung steht nie mehr als der Vorwurf um den es geht,Du kannst bei Gericht anrufen,aber ich denke an der Vorladung wird sich nichts ändern,und Kosten für die Anreise kannst Du auch geltend machen,und Du musst ja niemanden auf die Nase binden das Dir kein Lohnausfall entsteht.

Emil69 
Fragesteller
 27.05.2014, 19:17

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde anrufen, aber das Gericht hat ganz komische Öffnungszeiten... Ich werde morgen mein Arbeitgeber fragen ob er das mit den Überstunden unbedingt erwähnen muß...

Falls Deine Angaben stimmen - dass Du den Brief erst heute bekommen hast, die Person nicht kennst, Du nicht weißt, worum es geht und auch noch nie in Leipzig warst, etc. - halte ich es durchaus für möglich, dass ein Irrtum oder eine Verwechslung vorliegt.

Hast Du einen häufig vorkommenden Namen (Müller, Mayer, Schulze, oder so?). Außerdem wäre es sehr ungewöhnlich, dass der Brief derart kurzfristig zugestellt wird. Normalerweise hat man zuvor auch schon mal eine Mitteilung vom nächsten Polizeirevier erhalten, um dort eine Aussage zu machen.

Ich würde in Leipzig beim Gericht anrufen. Für solche Auskünfte sind normalerweise irgendwelche Rechtspfleger auf der Geschäftsstelle zuständig, der Richter hat da gar keine Zeit zu. Wenn Du dann feststellst, dass Du wirklich nichts dazu sagen kannst, würde ich mich schleunigst schriftlich(!!) an das Gericht wenden, das denen glaubhaft mitteilen und um rechtzeitige Auskunft vor(!!) dem Termin (also bis spätestens Dienstag nächster Woche) bitten, ob Du wirklich kommen musst.

Aber so richtig vorstellen kann ich mir das alles nicht - da sind zu viele Punkte drin, die mir reichlich seltsam vorkommen.

Notfalls musst Du halt hinfahren - Verdienstausfall, Fahrspesen und bei dieser Entfernung sogar Essensspesen und evtl. Übernachtungskosten bekommst Du ja ersetzt, so dass Dir kein Schaden entsteht.

Als Zeuge erfüllen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht können Sie sich nicht entziehen. Auch wenn Sie meinen, nichts oder nur Unwesentliches zu dem Vorfall aussagen zu können, stellt dies keinen hinreichenden Grund dar, die Ladung nicht zu befolgen. Allerdings sollten Sie sich sogleich schriftlich unter Schilderung des Sachverhalts an das Gericht wenden, wenn Sie tatsächlich keine Angaben zu dem mitgeteilten Beweisthema machen können. Dadurch geben Sie dem Gericht Gelegenheit, Ihre Abladung zu prüfen. Haben Sie früher bereits zu dem Vorfall ausgesagt, - etwa vor der Polizei oder vor dem Gericht erster Instanz - und erhalten Sie gleichwohl erneut eine gerichtliche Vorladung, so müssen Sie erscheinen, weil das Gericht Ihre - erneute - unmittelbare Vernehmung für notwendig erachtet oder weil das Gesetz diese gebietet. Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen. Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung oder ein gebuchter Auslandsaufenthalt, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- und/oder reisefähig sind. Der "gelbe Schein" reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Es kann im Einzelfall auch angezeigt sein, dem Gericht gegenüber den behandelnden Arzt schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und dessen Name, Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen, um klärende Rückfragen durch das Gericht zu ermöglichen. Erhalten Sie auf Ihre Mitteilung hin keine Nachricht vom Gericht, so empfiehlt sich eine - notfalls auch fernmündliche - Nachfrage unter der auf der Ladung angegebenen Anschrift oder Telefonnummer. Wenn die Zeit für Ihre Nachricht von dem Verhinderungsgrund per Briefpost nicht mehr ausreichen sollte, setzen Sie sich bitte mit dem Gericht mit Fax-Schrei-ben oder zumindest telefonisch in Verbindung. Bis zum Erhalt einer Nachricht des Gerichts gilt die Ladung in vollem Umfange weiter. Bedenken Sie bei all den objektiven und subjektiven Unannehmlichkeiten, die eine Vorladung für einen Zeugen mit sich bringen kann, bitte stets, dass auch Sie in eine Situation geraten könnten, in der Sie dankbar sind, wenn Zeugen ihrer Zeugenpflicht genügen.

Emil69 
Fragesteller
 27.05.2014, 19:36

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Du kannst bei dem zuständigen Gericht anrufen und dich erkundigen. Du kannst zu eurer hiesigen Polizeiwache gehen und garen, ob man dir weiterhelfen kann.

Verdienstausfall und Reisekosten werden erstattet, muss jedoch belegbar sein.

Eine Vorladung als Zeuge bei Gericht ist folge zu leisten, ob DU das nun einsiehst oder nicht. Notfalls kann man dich per Polizei herkarren!

Mach es nicht noch komplizierter als es ist.....

An deiner Stelle würde ich die Hacken in der Teer schrauben, denn die Vorladung liegt dir schon länger vor....die ist ja nicht gerade eben erst gekommen.....so unterbesetzt sind die Gerichte nicht, dass die Spontantermine vergeben!

Emil69 
Fragesteller
 27.05.2014, 19:23

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde versuchen das Gericht zu kontaktieren. Mal sehen ob ich überhaupt etwas mit dem Fall zu tun habe. An einem Punkt muss ich dich leider widersprechen: ich habe den Brief wirklich heute bekommen. Der wurde am 23.5. Verschickt.

Vielen Dank nochmal!