Muss man als deutscher Staatsangehöriger als Zeuge vor einem spanischen Gericht erscheinen?
Es geht um ein Diebstahlsdelikt, das nun, nach fast zwei Jahren in Spanien verhandelt wird. Dort gibt es eine Vorladung im Schnellverfahren. Eine entsprechende Belehrung liegt der Ladung nicht bei. Weiß jemand, ob zwingend nach spanischem Recht das Erscheinen Pflicht ist?
2 Antworten
Mit Spanien besteht ein Rechtshilfeabkommen. Du solltest die Spanischen Behörden anschreiben und Anfahrt->Hotel Problematik schildern. Da du Beschuldigter bist, so könnte dein persönliches Erscheinen gefordert sein. Anschreiben und auf Antwort warten.
Bin KEIN Beschuldigter, sondern lediglich Zeuge....in Deutschland besteht die Pflicht, einer Ladung als Zeuge zu folgen. Meine Frage galt eher dem spanischen Recht, ob dort die gleiche Verpflichtung besteht und ob bei ausländischen Zeugen ev. eine andere Regelung bekannt ist.
Unterleigen Sie hier in Deutschland dem spanischen Recht!?!
Sie müssen nicht dort erscheinen. Es gilt für Sie abzuwägen, wie Sie sich in ähnlicher Situation fühlen würden, wenn es um Ihr Recht ginge und ein Zeuge nicht erscheint, der Ihren Anspruch stärken würde.
Das ist, was mir nicht klar ist. Ich bin Deutscher und werde als Zeuge zu einer Straftat in Spanien nach Spanien geladen.