Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?

5 Antworten

Ich würde erstmal gar nichts machen. Nicht hingehen. Wenn du willst kannst du da anrufen, aber das musst du nicht. Wenn die dann irgendwann Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Oder wenn dich die Polizisten unter Drcuk setzen. Auf keinen Fall irgendetwas sagen solange dein Anwalt nicht dabei ist.

Tatzeit ist ein Zeitraum von 2 Monaten, kein genause Datum angegeben.

Zweck: Beschuldigtenvernehmung.

Nein. Nicht hingehen. Nichts sagen. Ab zum Anwalt.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Den Anwalt würde ich mir sparen und abwarten ob tatsächlich ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Kostet sonst nur Geld und bringt nichts.

In Bayern ist es so bis 6g eigenkonsum ab 6G denken das du Verteiler bist also Dealer in deinem Fall

Also solange du nur der Empfänger der paar grämmchen warst, wird da wohl keine anzeige gegen handel durchgehen...

Jedoch bist du jetzt ziemlich unschlau gewesen mit deinem Beitrag den du hier verfasst hast... Wenn du Ihn mit dem Rechner getätigt hast, mit dem du auch deine Bestellung getätigt hast...^^ Denn die Polizei könnt deinen Rechner sicherstellen wollen...

Das glaube ich aber kaum, da das Datum über 3 Jahre zurückliegt und Sie kein genaues Datum nennen können...

Eine Beratungsstunde beim Anwalt kostet meißtens nix  ;)                                 Das solltest du meiner Meinung nach auf jeden Fall machen...

Gruß aus´m Saarland