Vorfahrt aus gesperrter Straße?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Umstand, dass es in einer Straße Einfahrverbote für Fahrzeuge gibt, ändert zunächst einmal nichts an den Vorfahrtsregeln (wie etwa der Basis rechts vor links) - und wie Du selbst schreibst, gibt es da zumindest Baustellenverkehr (ob legal oder nicht ist ein anderes Thema). Ergo bleibt die Vorfahrtsregel an der Kreuzung, wie sie war (und das lässt sich Deinen Ausführungen nicht entnehmen).

Aber der Bauträger darf da nichts zusagen, ohne den Zusatz "Anlieger frei" ist das auch für Anlieger tabu - und ohne Ausnahmegenehmigung übrigens auch für die Baufahrzeuge ... :-)

Wenn ich das nicht sehr falsch im Kopf habe, haben Zufahrtsbeschränkungen grundsätzlich keinen Einfluss auf Vorfahrtsregelungen.

Verbot der Einfahrt bedeutet ja, rausfahren erlaubt, hat also Vorfahrt, wer rausfährt. Diesbezügliche Schilder sind bestimmt vorhanden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung