Vorfahrtsrecht im Überholverbot?
Hallo meine Frage lautet folgendermaßen:
Wir haben vor einer Ortschaft (außerorts) eine Durchgangsstraße als Vorfahrtsstraße mit Überholverbot, die Mittellinie ist gestrichelt.
Nun ist die Regel, dass wenn man von der Vorfahrtsstraße abbiegt, die hinteren Verkehrsteilnehmer einen im Abbiegevorgang überholen.
Wie sieht es denn rechtlich aus wenn im selben zuge jemand von der Kreuzung auf die Vorfahrtsstraße abbiegt, da er ja weiß dass der hintere Verkehrsteilnehmer aufgrund des Überholverbots gar nicht überholen darf.
Anbei ein Bild.
5 Antworten
Erstmal: Schöne Skizze :-)
Der Einbiegende muss die Vorfahrt beachten. Daran ändert seine Ortskenntnis über das Überholverbot auf der Vorfahrtsstraße nichts.
wenn der von links kommend - rechts blinkt zum abbiegen- fährts du nach recht raus !
deshalb ist dort ja die strecke mit überholverbot gestaltet !!
man . wo soll er denn sonst hin ?
Er darf nach rechts oder links auf die Vorfahrtsstraße einbiegen.
nach links natürlich nur dann wenn das fahrzeug hinter dem abbieger weit genug weg ist
Der Vorfahrtberechtigte hat auf der gesamten Fahrbahn Vorfahrt.
Du als aus der Nebenstraße kommend musst weiterhin die Vorfahrt gewähren.
Kommt es zum Unfall weil du den Fahrer durch sein Verbotenes Überhohlen nicht gesehen hast, bekommt dieser aber eine Teilschuld am Unfall.
Spielt überhaupt keine Rolle. Du bist wartepflichtig.
Das verstehe ich nicht. Warum darf der Einbiegende nur nach rechts fahren? Was hat die Richtung, in die er fahren will, mit dem Überholverbot zu tun?