Was gillt als "Öffentliche Straße"?

10 Antworten

da auch ein Parkplatz oder ein offener Feldweg zur "Öffentlichkeit" gehört bleibt nicht viel. Privatwege mit Erlaubnis. Oder man redet zur Erntezeit mit einem Bauern ob man auf seinem Feld ein paar Runden drehen darf

Zu dem Feld hin muß man dann aber schieben. Denn auf dem Feldweg z7 fahren ist nich5 erlaubt.

@Urlewas

vollkommen richtig. Aber egal wohin es gehen soll- ohne Trailer geht eh nichts

Du dürftest nur auf einem Privatgrundstück fahren, welches der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Das Grundstück müsste also zum Beispiel mit einem Zaun komplett abgeriegelt sein. Selbst wenn dem Postboten und Zeitungszusteller Zutritt ermöglicht wird, hättest Du schon ein Problem.

Das Privatgrundstück darf "nicht für die Öffentlichkeit gedacht" sein und es muss als solches "erkennbar" sein.

Es darf zugänglich sein und es muss nicht baulich abgetrennt sein.

Außerdem kommt es in sehr vielen Fällen auf den Einzelfall an und selbst mit Zaun kann es nicht erlaubt sein.

Gruß Michael

Ganz wenige. Sämtlicher der Öffentlichkeit zugänglicher Grund ist tabu. Bleibt nur ein abgeschlossener privater Grund mit Erlaubnis des Besitzers.

Das Privatgrundstück darf "nicht für die Öffentlichkeit gedacht" sein und es muss als solches "erkennbar" sein.

Es darf zugänglich sein und es muss nicht baulich abgetrennt sein.

Außerdem kommt es in sehr vielen Fällen auf den Einzelfall an und selbst mit Zaun kann es nicht erlaubt sein.

Gruß Michael

Der Fachlich richtige Begriff hilft da die Zusammenhänge besser zu verstehen . Es heist nich öffendliche Strasse sondern Öffentlicher Verkehrsraum oder noch genauer Öffentlich Zugänglicher Verkehrsraum . Alles was nicht darunter fällt ist Privatgrundstück oder Gelände das als eingefriedetes Gelände deffiniert ist. Eine Einzäunung oder Schranke ist da schon mit Beschilderung Privatgrundstück eine klare Einfriedung die dem Menschen zeigt betreten verboten und somit nicht frei zugänglich ist. Nur auf deratrig gesicherten Arrealen darf ohne zuklassung mit genehmigung des Besitzers oder Eigennutzung auch ohne zugelasenen Fahrzeugen befahren werden. Joachim

Das Fahrzeug ist nicht versichert. Daher darfst du niergends (außer in deinem eigenen Garten) damit fahren. KFZ- Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die auch dich schützt, falls du einen Unfall verursachst. Sonst müsstet du alles selbst bezahlen.