Schuld bei Unfall falscher Fahrt in Einbahnstraße?

8 Antworten

Schwer zu sagen und sicherlich abhängig vn den Beamten, die darüber entscheiden. In solchen Fällen müssen meist beide eine schriftliche Stellungnahme abgeben und dann entscheiden Sachverständige

Wenn da steht "Auf diesem Gelände gilt die StVO" dann bist du im Recht. Für Unfälle ohne Personenschaden auf Privatgrundstücken/Firmengelände ist die Polizei nicht zuständig.

Falsche Richtung, von rechts kommende Fahrzeuge nicht beachtet, vielleicht sogar zu schnell gefahren?

Auch wenn Vorsicht besser als Nachsicht ist hat der Falschfahrer mehr Schuld, kann mir aber vorstellen das es eine geringe Mitschuld gibt. Durch die wenigen Infos die man so bekommt und man war ja nicht dabei kann man das glaube ich nicht mit sicherheit sagen.

das ich tuschiert habe

Du meinst touchiert, richtig?
Auch wenn den ersten Anschein nach der Unfallgegner schuld hat, wirst Du zu 50% am Gesamtschaden beteiligt.
So die Rechtsauffassung kompetenter Verkehrsrichter.
Denn Du warst nicht aufmerksam genug, und hättest evtl. einen Radfahrer umfahren können (der z.B. entgegengesetzt fahren darf)

Meine Vermutung:

Auf Privatgelände/Parkplatz gilt das Prinzip der gegenseitigen Einigung, da hättest du also Teilschuld. Wenn es eine öffentliche Einbahnstraße war, dann hätte der Unfallgegner 100% Schuld

Hoffentlich hast du alles gut Dokumentiert!