vor polizei weggefahren?

7 Antworten

Also wenn sie dich gesehen haben und sie dir ein Zeichen gegeben haben zum halten, dann solltest du da lieber Folge leisten. Wenn nicht steht dir jederzeit zu umzudrehen und einen anderen weg fahren. Aber weswegen bist du umgedreht ?

Das Abhauen vor der Polizei ist nicht strafbar. Aber oft passieren halt auf der "Flucht" Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, welcher die Polizei natürlich nachgehen muss.

Ich versuche mal zu antworten wie es ein Anwalt tun würde. Ohne zu fragen weshalb du die " Flucht" ergriffen hast. Du würdest es hier sowiso nicht sagen aber gut. Also die Flucht vor der Polizei ist in keinem Fall Strafbar. Solang dadurch keine Schäden entstehen. Solltest du aber eine Aufforderung zum halten bekommen haben sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Aber das war ja nicht der Fall. Insofern ist alles gut. Hätten sie dein Nummernschild erkannt und wollten dich kriegen wären sie schon kurze Zeit Später bei dir Zuhause gewesen. (Es sei denn das ganze wäre in Sachsen passiert da laufen die Dinge in letzter Zeit wohl nicht so rund.😅) Also kein Grund zur Sorge. Aber weshalb hast du denn die Mücke gemacht? 😉

Solang dadurch keine Schäden entstehen.

Bzw. keine anderen Straftatbestände verwirklicht werden.

Solltest du aber eine Aufforderung zum halten bekommen haben sieht die Sache schon ein wenig anders aus.

Nein, Flucht geht auch, wenn deutliche Anhaltesignale gegeben wurden. Man wird im Anschluss natürlich umso intensiver den Grund der Flucht nachfragen, denn irgendwann schlägt Kommissar Zufall immer zu.

Wollten die dich denn überhaupt anhalten und wieso bist du abgehauen?

Nein, da gibt es keine Vorschrift, gegen die du direkt verstoßen hast.

In den 1980ern habe ich mir mal den Spass gemacht, kurz vor der Haltekelle eines Beamten eine Vollbremsung zu machen, mit Powerslide zu drehen und abzuhauen. Anschließend haben sie mich gut 1 Stunde mit 2 Autos über Landstraßen verfolgt, hatten aber eigenlich keine Chance, da ich einen ziemlich schnellen Sportwagen fuhr. Mangels Ortskenntnissen bin ich in einer "Sackgasse" gelandet, wo sie mich dann gestellt haben. Da wurde das Auto durchsucht, eine Alkoholkontrolle gemacht und die Beleuchtung sowie Papiere überprüft. Ansonsten war ich sehr höflich zu den Beamten und sie zu mir.

Da sie keine Verkehrsverstöße nachweisen konnten, war die einzige Folge, dass ich ein Bußgeld von 20 DM bezahlen musste wegen Missachten eines Haltegebotes. Heute würde der Spass 70 Euro und einen Punkt kosten.

Als Grund gab ich an, ich wäre mir nicht sicher gewesen, ob ich ein Warndreick dabei habe und Spass hätte es auch gemacht. Einer der Polizisten meinte noch, ihm hätte es auch mehr Spass gemacht, als eine Stunde mit der Kelle rumzustehen. ;-).