Darf ein Bagger ohne jede Form von Kennzeichen auf der Straße fahren?

2 Antworten

Die meisten Bagger sind ja mit Firmenlogos gekennzeichnet.

Kennzeichnungsplicht ist auf jeden Fall bei den Geschwindigkeitszeichen hinten vorgeschrieben, diese müssen an den Seiten und hinten sein.

Wenn der Bagger max. 20 km/h erreicht, dann ist dieser nicht zulassungspflichtig, somit auch kein Kennzeichen vorhanden.

Wenn er bauartbedingt NICHT schneller als sechs(6)km\h fahren kann, braucht er kein Kennzeichen. Jeder auch nur halbwegs fitte Radfahrer könnte den Apparat einholen oder überholen. Das gilt auch für Fußgänger.