Von Therapie aus in eine eigene Wohnung ziehen?

2 Antworten

Da hast Du doch sicher auch einen Ansprechpartner, an den Du dich mit deinen Fragen wenden kannst ?

Der kann dir dann auch deine Möglichkeiten nennen und dir ggf. bei deinem Vorhaben behilflich sein.

Sollte das nicht der Fall sein, dann bleibt erst einmal nur ein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter und dazu dann einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum.

Da wird es dann sicher früher oder später zur Prüfung deiner Arbeitsfähigkeit kommen, denn auf Dauer musst Du für min. 3 Stunden am Tag ( 5 x 3 Stunden die Woche ) arbeitsfähig sein, sonst würde nicht das Jobcenter, sondern später das Sozialamt für dich zuständig sein.

Für Wohngeld müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und das benötigte Mindesteinkommen erreichen.

Um Wohngeld zu erhalten benötigst du ein zuschussfähiges Einkommen, welches du nicht hast. Also bleibt nur der Weg zum Jobcenter oder wenn du gar nicht arbeitsfähig bist zur Grundsicherung