BvB mit 18. Müssen Eltern Miete zahlen nach Auszug

6 Antworten

wenn du mit 18 deinen eigenen Haushalt führst hast du anspruch auf staatliche Unterstützung. Sollte dein Lehrgehalt inkl. Kindergeld was dir dann deine Eltern geben müssten nicht über den regelsatz harz IV liegst, bekommst du harz IV zuschuss. Überleg dir den Auszug aber gut. Kommen erstens nciht nur kosten für miete auf, sondern noch für viele andere Sachen. Von der Hausarbiet die du keinenfalls vernachlässigen darfst mal ganz abgesehen. Überleg mal wie zum beispiel dein Speiseplan für eine Woche ausschaut. Was du gerne isst und was du zubereiten kannst. und die sachen kommen nicht von allein heim. auch mit einem noch so guten freund ist es manchmal nciht einfach eine wg zu machen. man sieht sich dann deutlich häufiger und streiterein a la ich habe die letzten beiden male abgewaschen kommen schnell auf.

Noch etwas ganz wichtiges, wie wird eure einrichtung aussehen? ausser Möbel braucht man auch ganz viele kleine sachen die ins geld gehen.

Das Problem mit deiner familie solltest du geregelt bekommen. du wirst festellen die Familie ist das wichtigste was es gibt. kann auch dauern bis du dreißig bist. Meine Mom war früher sehr anstrengend, aber seit meinen Auszug mit 21 Jahren haben wir ein wunderbares verhältnis

Die Eltern sind nicht verpflichtet, Dir die Wohnung zu finanzieren. Vielmehr sind sie nur dazu verpflichtet, Dir Unterhalt zu zahlen, solange Du noch nicht 25 bist bzw. die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Die Höhe kannst Du in der sog. Düsseldorfer Tabelle nachschlagen:http://www.vz-nrw.de/mediabig/117281A.pdf. Den Eltern bleibt ein Eigenvorbehalt für das eigene Leben, auch werden sonstige Belastungen berücksichtigt. Sollten sie mehr verdienen, geht der Rest an Dich. Ich bezweifle aber stark, dass Du damit dann ein komplett eigenes Leben bestreiten wirst können, denn dafür reicht es i.d.R. nicht. Weiteres Geld von Deinen Eltern wirst Du dann sicherlich nicht erhalten, auch kommt dazu höchstwahrscheinlich ein Bruch mit den Eltern, wenn Du es auf die "harte Tour" versuchst. Was Du dann mit dem Geld machst, ist letztendlich Deine Sache. Wenn Du noch bei den Eltern wohnst, wird das in der Praxis nicht ausgezahlt sondern soll Dein Leben zuhause bestreiten, dazu gehören "Miete", Essen, Haushaltsdienste e.t.c. Da dies normalerweise noch nichtmal dafür reicht, wird vielfach von den Eltern noch eine "Haushaltsabgabe" angesetzt, letztendlich auch, um dem Sprößling zu zeigen, dass das Leben richtig Geld kostet. Wenn Du es auf die harte Tour machen willst, wirst Du Deine Ansprüche vor einem Gericht geltend machen müssen. Da unterstützt sicherlich das Jugendamt dabei. Die Konsequenzen daraus müssen Dir dann allerdings klar sein.

AndyMu97  18.08.2010, 14:20

Es kann allerdings vor Gericht für Dich negative Auswirkungen haben, wenn das einzige Argument, ausziehen zu wollen, "kein Bock auf Eltern" ist. Da wird das Angebot der Eltern, dass Du bei ihnen ein Zimmer hast und gerne auch weiter wohnen bleiben kannst, stärker gewichtet werden.

AndyMu97  18.08.2010, 14:30
@AndyMu97

Um das nochmal zu verdeutlichen, Auszug aus §1612 BGB: "Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.". D.h. solange Du ihnen nicht psychische oder physische Gewalt nachweisen kannst, können sie selbst entscheiden, ob sie Dir Barmittel als Unterhalt geben oder Kost/Logis. Schlägst Du letzteres aus, gehst Du leer aus... so, jetzt ist es eindeutig!

Ich meine damit ich will einfach von daheim ausziehen weil es nur Stress gibt und meine Nerven sehr darunter leiden. Und ich würde eben so früh wie möglich ausziehen wollen. Da das aber nicht möglich ist mit dem BVB-Geld eine Wohnung zu finanzieren war ja mit meiner Frage gemeint ob man irgendwoher einen Zuschuss bekommt oder die Eltern sogar das zahlen müssen weil der Sohn in der Familie leidet.

Die Eltern können Sie nicht zwingen, ihre Auszugseskapaden bis zum 25 Lebensjahr mitzutragen! Von mir würden Sie keinen Cent sehen und zusätzlich enterbt, damit Sie sich im Leben selber beweisen können! Es bleibt Ihnen unbenommen, sich mit Ihrer Bekannten im Elend zu teilen. Finazieren müssen dies Ihre Eltern nicht!

AndyMu97  18.08.2010, 14:18

Das ist leider nicht korrekt, bis zum 25. Lebensjahr bzw. Ende der ersten Ausbildung sind Eltern voll unterhaltspflichtig, ob sie wollen oder nicht. In letzter Instanz wird das vermutlich ein Familiengericht dann klären müssen.

AndyMu97  18.08.2010, 14:57
@AndyMu97

Dieser Kommentar war falsch, siehe oben...

So, nochmal zusammengefasst als saubere Antwort: Die Eltern sind nicht verpflichtet, Dir die Wohnung zu finanzieren, vielmehr können sie lt. §1612 BGB selbst bestimmen, "in welcher Art und für welche Zeit... der Unterhalt gewährt werden soll.". Das bedeutet also, sie können Dir anbieten, weiterhin bei ihnen zu wohnen und zu essen, wenn Du das ablehnst, ist das Dein Problem. Alleinig psychische oder physische Gewalt(androhung) könnte rechtfertigen, dass Du ausziehen kannst und den Unterhalt in Barform verlangen könntest. Wieviel Dir dann zusteht, siehst Du unter http://www.vz-nrw.de/mediabig/117281A.pdf. Lass Dir aber gleich gesagt sein, dass der Nachweis vor Gericht erbracht werden und Bestand haben muss.