Hilfe, ich muss unbedingt ausziehen!

6 Antworten

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Weil Du noch U25 (= unter 25 J.) bist, darfst Du nur unter bestimmten Bedingungen von zu Hause ausziehen und dann (in Deinem Falle aufstockend) Hartz IV beziehen. - Lies dies:

❀Thema: Härtefallregelung Auszug U25✿

http://www.sozialleistungen.info/foren/wohnung-und-miete/t-haertefallregelung-fuer-auszug-unter-25-a-2340.html

cyracus  05.05.2015, 04:47

Wenn Du Dich bei einem Freund / Freundin einquartierst, würden sich Deine Eltern weigern, Dich wieder aufzunehmen? Das dürfen die, weil Du ja volljährig bist. Sie müssten dann nur diese Erklärung unterschreiben, wenn sie vom Jobcenter aufgefordert werden, Dich wieder aufzunehmen:

http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=4b952db12d3c3bbbacf433e46b01f61a&topic=12771.0

Viel Glück bei Deiner Ausbildungs- und Jobsuche! Ich drück Dir fest die Daumen.

cyracus  05.05.2015, 04:49

Speicher Dir gut diese Hinweise von mir ab - sie werden Dir noch sehr nützlich sein:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

cyracus  06.05.2015, 23:33
@cyracus

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Wenn sie die Wohnung selber finanzieren können sie doch machen was sie wollen. Das Jobcenter zahlt bei unter 25 jährigen keine eigene Wohnung. Nur bei wichtigem Grund z. b. wenn die Eltern einen misshandeln sonst nicht. Einfach zu hause nicht mehr aushalten ist kein Grund. Ihr Traum vom Auszug wird am Geld scheitern denke ich. Arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.

stimt94 
Fragesteller
 04.05.2015, 21:46

Erstmal danke für ihre Antwort, aber eine kleine Anmerkung hätte ich da doch. Woher wollen sie wissen das es bei mir kein "wichtiger Grund" ist. Das ich es zuhause nicht mehr aushalte kann viele gründe haben. Von kleinen Streitereien bis hin zu ernst zunehmenden Vorkommnissen und ich finde die Tatsache, dass ich nicht den genauen Grund für mein Auszug Wunsch genant habe zeigt ja wohl das es sich bei mir nicht um irgendeine Kleinigkeit handelt.

Eisblumezwei  05.05.2015, 13:23
@stimt94

Ja schön ung gut aber ohne zu wissen warum sie es zu hause nicht mehr aushalten, kann keiner hier im Forum beurteilen ob es ein wichtiger Grund ist den das Jobcenter anerkennt. Ohne das zu wissen kann keiner sager ob das Jobcenter die Miete zahlt. Daher hat sich ihre Frage erledigt ohne die Gründe zu wissen.

stimt94 
Fragesteller
 06.05.2015, 22:33
@Eisblumezwei

also ich finde hier haben mir genug Leute eine gute Antwort gegeben, obwohl sie den genauen Grund nicht kannten

Eisblumezwei  07.05.2015, 16:07
@stimt94

Ja eine gute Antwort muss aber keine sein die stimmt. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher ich kenne micht aus und kann das sagen.

Eigene Wohnung in einer WG und Futter für einen Monat: 600-800 €. Wie sieht es mit Taschengeld-Rücklagen aus?

Ausziehen darfst du unter 25 nicht so einfach. Allerdings dürfen deine Eltern dich raus schmeißen. ...

ChickPea  05.05.2015, 01:48

Wer soll ihm/ihr denn "verbieten" auszuziehen? Gibt es da ein Gesetz?

Nemainn  05.05.2015, 13:54
@ChickPea

Ok, anders formuliert:

Das Amt wird die Wohnung nicht bezahlen und auch so weniger regelsatz zahlen. 

Ausziehen kann man immer, aber das Amt zählt nicht und auch wenn man das Amt fragt wird es einem Umzug nicht zustimmen. 

Aber genaueres steht schon genug in anderem Kommentaren. 

Wenn Du dir ne Wohnung leisten kannst, dann kannste auch ausziehen.

stimt94 
Fragesteller
 04.05.2015, 21:36

Das ist ja das Problem. Ich glaube nicht das ich mit meinen 350 € eine Wohnung leiten kann :(

kunstkette  04.05.2015, 21:50
@stimt94

dann bleibste eben zu hause wohnen